Elektrosmog-Report
5. Jahrgang / Nr. 12    Dezember 1999
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Inhalt:
Verbraucherschutz - EMVU-Dienstleistungen und Qualitätskriterien für Gutachen und Beratung
Zweck und Bedarfsträger von EMVU-Dienstleistungen
Unterschied zwischen "Gutachten" und "Beratung"
Kriterien zur Eignungsfeststellung als EMVU-Sachverständiger
Anbieter von EMVU-Dienstleistungen
Maßnahmen zur Reduzierung von "Elektrosmog"
Tierexperimente - Krebspromotion durch Magnetfelder
Die Studie der Universität Hannover
Die amerikanische Studie
Gründe für die unterschiedlichen Resultate
Forschung - Großes Forschungsprojekt zum Thema "Handys und Gesundheitsschäden"
Handy-News
Sendemasten gefährden Vögel


Verbraucherschutz
EMVU-Dienstleistungen und Qualitätskriterien für Gutachen und Beratung

Messungen elektromagnetischer Felder zum Zweck des Personenschutzes werden bereits seit vielen Jahren durchgeführt. Typische Objekte sind leistungsstarke Rundfunksender, militärische Funk- und Radarstationen oder auch Hochfrequenzanlagen in Industrie, Wissenschaft und Medizin. In der Regel geht es bei diesen Messungen um die Überprüfung der Einhaltung einschlägiger Grenzwerte für Arbeitsplatz bzw. Privatbereich. Das in weiten Teilen der Bevölkerung kontinuierlich steigende Umweltbewußtsein führte in den letzten Jahren dazu, dass eine vermehrte Anzahl privater Anfragen bezüglich Feldstärkemessungen und Gutachten bzw. Beratung beobachtet werden konnte. Die in Teilen Deutschlands sehr heftig geführte Mobilfunkdebatte hat sicherlich einen wesentlichen Anteil an diesem gesteigerten Informationsbedarf innerhalb der Bevölkerung.
Ebenso wie beim Fachgebiet EMV ("Elektromagnetische Verträglichkeit"), das sich mit der Störaussendung und der Störfestigkeit elektrischer Geräte und Anlagen beschäftigt, handelt es sich auch bei der EMVU ("Elektromagnetische Verträglichkeit in der Umwelt" bzw. "Elektromagnetische Umweltverträglichkeit") um ein vielschichtiges und anspruchsvolles Themengebiet. Nicht nur die biologischen Wirkungen sondern auch die Physik, die Ausbreitung und die Messtechnik elektromagnetischer Felder sind so komplex, dass diese Themenkreise nur von entsprechend ausgebildeten Spezialisten bearbeitet werden sollten.
Leider finden sich auf dem Gebiet der EMVU, neben anerkannten Spezialisten, auch eine Vielzahl von unzureichend geschulten Personen, deren messtechnische Vorgehensweise und fachlicher Kenntnisstand als sehr lückenhaft oder gar unzureichend zu bezeichnen ist.
Im Folgenden sollen daher einige Hinweise gegeben werden, wie ein geeigneter Fachmann für die Bearbeitung einer Aufgabenstellung auf dem Gebiet der EMVU aus einer Anzahl von potentiellen Kandidaten ausgewählt werden kann. Außerdem werden an Hand von zwei gegensätzlichen Beispielen die typischen Tätigkeitsfelder von EMVU-Fachleuten dargestellt.

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Zweck und Bedarfsträger von EMVU-Dienstleistungen

Die Bedarfsträger für EMVU-Dienstleistungen kommen aus sehr unterschiedlichen Gruppen, entprechend verschiedenartig sind auch häufig die zu bearbeitenden Fragestellungen. Einige typische Beispiele sind:

Diese Beispiele zeigen, dass von einem EMVU-Fachmann, neben einem umfassenden Wissensstand, die Fähigkeit gefordert ist, bei Bearbeitung dieser teilweise sehr verschiedenartigen Aufgabenstellungen entsprechend unterschiedliche Vorgehensweisen zu verwenden. Es ist wegen dieser großen Bandbreite eventuell auch gar nicht erforderlich oder sinnvoll, dass eine Person oder Institution all diese Aufgabenbereiche vollständig abdeckt. Spezialisierungen auf ausgewählte Teilbereiche sind durchaus möglich und sinnvoll.

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Unterschied zwischen "Gutachten" und "Beratung"

Der Vergleich zwischen einer normenkonformen Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte (im folgenden als "Gutachten" bezeichnet) und einer Feststellung der elektromagnetischen Felder in einer Wohnung oder auf einem Grundstück zur Information von Privatpersonen ("Beratung") soll die Unterschiede im Tätigkeitsspektrum von EMVU-Sachverständigen beispielhaft darstellen:
Bei einem "Gutachten" über die Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte geht es um den Schutz vor möglicher Personengefährdung. Sorgfalt, Genauigkeit und Reproduzierbarkeit der Untersuchungsergebnisse sind höchstes Gebot. Typische Vorgebensweise bei der Erstellung eines derartigen Gutachtens ist zunächst das Einholen aller für die Durchführung der Untersuchungen notwendigen Informationen über die felderzeugende Anlage. Anschließend werden Feldstärkeberechnungen und/oder Feldstärkemessungen unter Sicherstellung der ungünstigsten Expositionsbedingungen durchgeführt. Die Ergebnisse werden mit den gültigen Grenzwerten verglichen. Falls vom Auftraggeber gewünscht, wird das Gutachten noch durch Schlussfolgerungen und Empfehlungen ergänzt. Der dazugehörige schriftliche Bericht umfasst alle notwendigen Informationen über Vorgehensweise und Randbedingungen, damit die Untersuchungen von außenstehenden Fachleuten jederzeit nachvollzogen oder überprüft werden können. Unverzichtbar ist natürlich eine klare und verständliche Darstellung der Ergebnisse. Zwei typische Beispiele für derartige Gutachten finden sich in [1] und [2].
Es wird klar, dass bei solchen Aufgabenstellungen der Schwerpunkt des Augenmerks bezüglich der Auswahl eines geeigneten Gutachters auf seiner Fachausbildung (Messtechnik, Feldtheorie etc.), seiner Erfahrung und der Ausstattung mit hochwertigen, kalibrierten Messgeräten liegen muss.
Deutlich anders verläuft üblicherweise eine typische "Beratung", sei es für Einzelpersonen, wie einem besorgten Bauherren, oder eine Gemeinde, die für ihre Bürger nähere Informationen über die Felder einer Hochspannungsleitung oder eines Funkturms wünscht. In der Regel handelt es sich dabei um Situationen, in denen die zulässigen Grenzwerte bei weitem unterschritten werden und dies auch dem erfahrenen Fachmann von vorne herein klar ist. Daher liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit im allgemeinen nicht bei der eigentlichen Messung, sondern in der umfassenden Information und Aufklärung der betroffenen Personen. Dies soll natürlich nicht heißen, dass bei derartigen Messungen die notwendige Sorgfalt völlig außer Acht gelassen werden kann, es ist jedoch hierbei in der Regel nicht notwendig, mit maximalem technischen Aufwand höchste Messgenauigkeiten zu erzielen.
In einem erläuternden Vorgespräch sollten zunächst die konkreten Fragestellungen in Erfahrung gebracht und dem Auftraggeber die eigene Vorgehensweise bei der Untersuchung erläutert werden. Wenn Feldstärkemessungen vorgesehen sind, ist es in der Regel nützlich, die Betroffenen daran teilnehmen zu lassen, um interessierten Personen durch Erklärungen und zusätzliche Demonstrationen die Physik und die Messtechnik elektromagnetischer Felder näher zu bringen. Beispielsweise kann die Abnahme der magnetischen Flussdichte mit wachsendem Abstand zu einer Hochspannungsleitung oder einer Trafostation im Rahmen einer Begehung sehr anschaulich verdeutlicht werden.
Gewonnene Mess- und Berechnungsergebnisse werden ins Verhältnis zum gesetzlichen Grenzwert oder, falls dies vom Auftraggeber gewünscht wird, zusätzlich auch zu anderen Empfehlungen gesetzt. Meistens ist außerdem eine abschließende ausführliche Beratung notwendig, bei der die gefundenen Ergebnisse erläutert und weitergehende Fragen beantwortet werden. Hier erweist es sich häufig als notwendig, daß der Berater ein fundiertes Grundwissen über die biologischen Wirkungsmechanismen elektromagnetischer Felder besitzt, um beispielsweise die wissenschaftliche Basis für die gesetzlichen Grenzwerte erläutern zu können.
Wird ein schriftlicher Bericht erstellt, ist unbedingt darauf zu achten, daß er auch für Nichtfachleute verständlich ist und die gefundenen Ergebnisse deutlich herausgearbeitet sind.
Diese beiden sehr gegensätzlichen Beispiele zeigen also, dass von einem EMVU-Fachmann, neben einer umfangreichen und kostspieligen Ausrüstung und entsprechender messtechnischer Fachausbildung, im besonderen Maß auch die Fähigkeit gefordert wird, recht komplizierte physikalische Zusammenhänge anschaulich erläutern zu können, damit dem betroffenen Personenkreis eine objektive Einschätzung der Immissionssituation möglich wird.

Abb. 1: Feldstärkemessung in der Nähe einer Mobilfunksendeanlage.

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Kriterien zur Eignungsfeststellung als EMVU-Sachverständiger

Für einen Bedarfsträger, sei es Behörde oder Privatperson, besteht nun häufig das Problem, einen geeigneten Fachmann für die gewünschte Dienstleistung zu finden. Als Hilfestellung sind daher wichtige Qualitätskriterien für objektive, seriöse Prüfinstitute von Nutzen, die eine qualifizierende Einordnung verschiedener Kandidaten erleichtern sollen.
Sehr ausführliche und umfassende Informationen über die Anforderungen an eine sachverständige Stelle zur Durchführung von EMVU-Messungen und Gutachten finden sich in [3]. Dort wird eingehend auf grundsätzliche Anforderungen, die notwendige Fachkunde, sowie die personelle und gerätetechnische Ausstattung von sachverständigen Stellen eingegangen. Die wesentlichen Punkte aus diesem Text und einige zusätzliche erläuternde Anmerkungen sind im folgenden zusammenfassend wiedergegeben:

Bei Beachtung obiger Kriterien kann die Gefahr minimiert werden, an ein "Institut" ohne wissenschaftlichen Background oder einen selbsternannten "Fachmann" mit einem Messgerät aus dem Hobby-Elektronikladen zu geraten, obwohl sich das Thema "Elektrosmog" wegen des gestiegenen Interesses innerhalb der Bevölkerung immer stärkerer Aufmerksamkeit zweifelhafter Geschäftemacher erfreut. Auch "Experten", die Begriffe wie "tödliche Gefahr", "Krebs", "Radioästhesie", "Störfelder" und ähnlich allzu häufig in den Mund nehmen, sind in der Regel nicht für seriöse Gutachten und Beratung geeignet. Das Ergebnis ihrer Untersuchungen steht meist bereits von vornherein fest. Als "Abhilfe" werden den verunsicherten Auftraggebern nicht selten alle möglichen Arten von Entstörgeräten, Abschirmeinrichtungen, Matratzen, Armbänder und ähnliches angeboten, die zwar nicht die elektromagnetischen Felder, jedoch den Inhalt der Geldbörse des Kunden erheblich verringern.

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Anbieter von EMVU-Dienstleistungen

Messungen, Gutachten und Beratungen zum Thema "Elektrosmog" werden von Behörden, Labors bzw. Forschungsinstituten und privaten Sachverständigen angeboten. Es können die folgenden Hauptanbietergruppen unterschieden werden.

Neben der von Amts wegen für die Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte bei Funkanlagen zuständigen Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) sei hier auf die Berufsgenossenschaft für Feinmechanik und Elektrotechnik sowie das Bundesamt und die Landesämter für Arbeitsschutz hingewiesen.

Aufgrund ihrer messtechnischen Ausstattung, dem hohem Qualitätssicherungsstandard und der Fachausbildung des Personals sind derartige Labors prinzipiell in der Lage, typische EMVU-Untersuchungen durchzuführen. Voraussetzung ist jedoch, dass das Personal auch in die Problematik und die Gesetzeslage bezüglich EMVU eingearbeitet ist, denn die EMV-Vorschriften für technische Geräte decken sich nicht mit den EMVU-Richtlinien. Eine Referenzliste kann schnell Auskunft über die fachliche Erfahrung des betreffenden Labors geben.

Auch hier sollte Auskunft über die bisherige Erfahrung auf dem Gebiet EMVU eingeholt werden.

Es existieren in Deutschland eine Anzahl von derartigen Forschungseinrichtungen mit einschlägiger Erfahrungen auf dem Gebiet der EMVU.

Zeugnisse und Referenzlisten können Auskunft über die fachliche Qualifikation bei derartigen privaten Sachverständigenbüros geben. Handelt es sich um öffentlich bestellte Sachverständige, kann in der Regel von Neutralität und Sachkunde ausgegangen werden.

Auch die Betreiber von felderzeugenden Anlagen, wie zum Beispiel die Energieversorger, bieten im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit gelegentlich Feldstärkemessungen an.

Bei diesem Personenkreis sollte die fachliche Qualifikation, die messtechnische Ausstattung und die bisherige Erfahrung besonders sorgfältig überprüft werden, da diese Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geschützt ist und daher auch kein allgemeiner Qualitätsstandard für die Ausbildung besteht.

Konkrete Adressen können über die zuständigen Fachbehörden (z.B. Bundesamt für Strahlenschutz, Umweltministerien, Landesämter für Umweltschutz etc.) bzw. über die, für die Bestellung von Sachverständigen zuständigen Institutionen (Industrie- und Handelskammern, Bezirksregierungen) erfragt werden.
Informationen über akkreditierte EMV-Prüflabors können von der RegTP ( http://www.regtp.de ) oder vom Deutschen Akkreditierungsrat ( http://www.dar.bam.de ) abgerufen werden.

Abb. 2: Messung der magnetischen Felder in der Nähe einer Hochspannungsleitung.

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Maßnahmen zur Reduzierung von "Elektrosmog"

Maßnahmen zur Reduzierung von "Elektrosmog" sind grundsätzlich möglich, jedoch je nach Art der Felder (Niederfrequenz, Hochfrequenz, elektrisches Feld, Magnetfeld usw.) teilweise sehr unterschiedlich in Bezug auf Aufwand, Kosten und Effektivität. Auch hier sollte also vor kostspieligen Maßnahmen ein Fachmann zu Rate gezogen werden. Häufig stellt sich nach einer Beratung dann heraus, dass der gewünschte physikalische Effekt entweder gar nicht oder auch mit einfacheren und billigeren Maßnahmen, als vorschnell angenommen, zu erzielen ist.
Die Frage, inwieweit zusätzliche Abschirmmaßnahmen bei Vorhandensein von elektromagnetischen Feldern weit unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte überhaupt notwendig sind, sollte ebenfalls ausführlich durchdacht werden.
Im Buchhandel sind inzwischen eine große Anzahl von Publikationen zum Thema "Elektrosmog" erhältlich, in denen teilweise ebenfalls eine Fülle von Hinweisen zur Verringerung von elektromagnetischen Feldern im privaten Wohnbereich gegeben werden. Da auf diesem Sektor, neben einigen brauchbaren Veröffentlichungen, leider auch Schriften mit sehr mäßiger fachlicher Qualität zu finden sind, sollte der Laie auch hier kritische Vorsicht walten lassen.

Dr.-Ing. Matthias Wuschek
Ingenieurgemeinschaft für Geowissenschaften und Umwelttechnik (IGU),
Münchhausenstraße 32, 81247 München
E-Mail:  matthias.wuschek@t-online.de

Literatur:

  1. Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen: Untersuchungen zur Belastung der Bürger durch elektromagnetische Felder des Senders des IBB am Standort Holzkirchen-Oberlaindern. Materialien Umwelt & Entwicklung Bayern, Bd. 136, München, Mai 1998.
  2. Bundesamt für Post und Telekommunikation: Untersuchung zur möglichen Auswirkung einer digitalen Basisstation (15 Watt) auf ein Krankenhaus. Mainz 1993.
  3. Länderausschuß für Immissionsschutz (LAI): Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV). Bonn 1998.

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Tierexperimente
Krebspromotion durch Magnetfelder

In einer tierexperimentellen Studie an der tierärztlichen Hochschule Hannover wurden erneut krebsfördernde Effekte niederfrequenter elektromagnetischer Felder (50 Hz, 100 Mikrotesla) gefunden. Damit wurden frühere Untersuchungen der Arbeitsgruppe um Prof. Wolfgang Löscher und Dr. Meike Mevissen bestätigt. In einer amerikanischen Studie mit ähnlichem Versuchsaufbau wurde dagegen kein krebspromovierender Effekt nachgewiesen.

Elektromagnetische Felder sind vermutlich nicht in der Lage, Krebs zu verursachen. So wurden beispielsweise männliche und weibliche Ratten zwei Jahre lang Magnetfeldern einer Intensität von bis zu 5.000 m T (Mikrotesla) ausgesetzt, ohne dass sich ein Einfluss auf die Krebsbildung feststellen ließ. Allerdings gibt es einige epidemiologische Studien, nach denen niederfrequente Magnetfelder mit der Brustkrebsrate assoziiert sein könnten.
Daher wird diskutiert, ob MF (Magnetfelder) nicht einen krebsfördernden Effekt ausüben können, wenn die betroffenen Organismen zugleich Krebsauslösern wie z. B. bestimmten Chemikalien ausgesetzt sind. Genau dies hatte die Arbeitsgruppe um Löscher und Mevissen bereits vor einigen Jahren in einem Tiermodell demonstriert. Erhielten Ratten vier Gaben zu 5 mg des chemischen Karzinogens DMBA (7,12-Dimethylbenz[a]-anthrazen) und waren zugleich 13 Wochen lang MF-exponiert (100
m T), so lag die Häufigkeit des Tumorbefalls der Brustdrüse etwa 50 Prozent über der der Kontrollgruppe, der nur DMBA verabreicht worden war (Mevissen 1995). Mit dem bloßen Auge erkennbare Tumoren waren zudem bei magnetfeldexponierten Tieren im Vergleich zu denen scheinexponierter Tiere signifikant größer.

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Die Studie der Universität Hannover
Bei der jüngst veröffentlichten Studie wurde das frühere Studienprotokoll sowohl hinsichtlich der Studienlänge als auch hinsichtlich der Menge des verabreichten Karzinogens variiert (Thun Battersby 1999). Die Ratten waren diesmal etwa doppelt so lange, nämlich 27 Wochen einem 100 m T starken 50-Hz-Feld ausgesetzt. Nach einwöchiger Magnetfeldexposition erhielten sie im Unterschied zu den insgesamt 20 mg bei der früheren Studie nur einmalig 10 mg DMBA, eine gebräuchlichere Menge bei solchen Krebsmodellen, um dann weitere 26 Wochen dem Magnetfeld ausgesetzt zu sein. Eine Kontrollgruppe bekam nur das chemische Karzinogen. Erneut stellten die Wissenschaftler einen krebspromovierenden Effekt des Magnetfeldes fest: In der MF-exponierten Gruppe lag die Krebshäufigkeit 27 Prozent über der der Kontrollgruppe. Dieser Unterschied war signifikant. Die Autoren notierten, dass bei einer Beendigung des aktuellen Experimentes nach 13 Wochen der Unterschied zwischen den beiden Gruppen noch wesentlich deutlicher ausgefallen wäre. Zu dieser Zeit war die Tumorhäufigkeit fast dreimal so hoch wie in der Kontrollgruppe, da erst wenige Tiere - nämlich 8,1 Prozent - Tumore aufwiesen, im Vergleich zur Magnetfeld-Gruppe mit 23,2 Prozent. Nach 27 Wochen waren es 50,5 bzw. 64,7 Prozent.
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Die amerikanische Studie
Dr. Gary Boorman vom NIEHS (National Institute of Environmental Health Sciences) und Kollegen führten eine ähnlich angelegte Studie wie die an der Universität Hannover durch. Es wurden vier Gruppen von Ratten gebildet. Die erste Gruppe erhielt 10 mg DMBA, die zweite Gruppe wurde zusätzlich 26 Wochen lang einem 100 m T starken 50 Hz-Feld ausgesetzt, die dritte einem 500 m T starken 50 Hz-Feld und die vierte einem 100 m T starken 60 Hz-Feld. Die Tumorhäufigkeit betrug nach diesen 26 Wochen in den vier Kollektiven 96, 90, 95 und 85 Prozent, lag also in der nicht-MF-exponierten Gruppe mit 96 Prozent sogar am höchsten. Die Autoren schlossen daraus, dass ihre Untersuchung nicht die These unterstütze, Magnetfelder hätten einen tumorfördernden Effekt in diesem Brustkrebsmodell an Ratten.

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Gründe für die unterschiedlichen Resultate
Beide Autorengruppen gehen davon aus, dass die Ergebnisse beider Studien korrekt sind. Die Unterschiede müssten daher in der unterschiedlichen Methodik begründet sein. Dazu zählt nach Löscher insbesondere die genetische Differenz der verwendeten Ratten. Die Untergruppe der von den amerikanischen Forschern verwendeten Sprague-Dawley-Ratten weisen eine höhere Empfindlichkeit gegenüber dem verwendeten chemischen Karzinogen auf als die von den deutschen eingesetzten Tiere: "Wegen dieser höheren Sensitivität gegenüber DMBA, resultierten zwei der drei in der Vereinigten Staaten verwendeten DMBA-Protokolle in einer Tumorinzidenz von nahezu 100 Prozent in der scheinexponierten Kontrollgruppe. Dies verhinderte die Entwicklung eines zusätzlichen Effektes durch eine MF-Exposition" (Thun-Battersby 1999). Hinzu kämen eine unterschiedliche Diät der Tiere, eine geringere Exposition pro Tag - 18,5 Stunden gegenüber 24 Stunden -, Unterschiede bei den Expositionssystemen sowie die Verwendung verschiedener Räume für Kontroll- und MF-Gruppe. Ein weiterer Unterschied ist der Beginn der MF-Exposition. Während an der Universität Hannover eine Woche vor der DMBA-Gabe mit der Magnetfeldexposition begonnen wurde, begann diese in den USA am gleichen Tag. Da Magnetfelder innerhalb von 1 bis 2 Wochen die Aktivität des Enzyms ODC (Ornithindecarboxylase) verstärken können (Thun-Battersby 1999), wählten die deutschen Forscher dieses Design. Die ODC ist ein Schlüsselenzym der Biosynthese von Eiweißstoffen, die eine Rolle bei Zellteilung spielen. Der Prozess der Tumorpromotion wird häufig begleitet von einem Anstieg der ODC.
Fazit:
Unter bestimmten Bedingungen können niederfrequente Magnetfelder mit einer Stärke, die den gesetzlichen Grenzwerten entspricht (100
m T), offenbar tumorfördernd wirken, während dies unter anderen Bedingungen nicht der Fall ist.

Literatur:

  1. Mevissen, M.: Tierexperimentelle Untersuchungen zeigen krebspromovierende Wirkungen niederfrequenter Magnetfelder. Elektrosmog-Report 2(4), 5-6 (1995).
  2. Thun-Battersby, S., Mevissen, M., Löscher, W.: Exposure of Sprague-Dawley rats to a 50-Hertz, 100-µTesla magnetic field for 27 weeks faciliates mammary tumorigenesis in the 7.12-dimethylbenz[a]-anthracene model of breast cancer. Cancer Research 59, 3627-3622 (1999).
  3. Boorman, G. A., Anderson, L. E., Morris, J. E., Sasser, L. B., Mann, P. C., Grumbein, S. L., Hailey, J. R., McNally, A., Sills, R. C., Haseman, J. K.: Effect of 26 week magnetic field exposures in a DMBA initiation-promotion mammary galnd model in Sprague-Dawley rats. Carcinogenesis 30, 899-904 (1999).

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Forschung
Großes Forschungsprojekt zum Thema "Handys und
Gesundheitsschäden"

Ein international und interdisziplinär zusammengesetztes Wissenschaftlergremium soll im Rahmen eines Forschungsprojektes ab Beginn des kommenden Jahres ermitteln, welche Gesundheitsrisiken von der Nutzung von Mobiltelefonen ausgehen. Das von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) organisierte und von Industrieunternehmen sowie der EU anteilig finanzierte Forschungsprojekt soll unter anderem herausfinden, in welcher Weise hochfrequente elektromagnetische Strahlung die Entstehung und das Wachstum von Tumoren beeinflussen kann. Seit zwei Jahrzehnten wird darüber diskutiert, ob Menschen durch mobiles Telefonieren langfristig Krebs im Kopf- und Halsbereich bekommen können. Die Studie soll gesicherte Ergebnisse auf einer möglichst großen Datenbasis an die Stelle von Vermutungen und Spekulationen setzen.
Ein internationaler Workshop zum Thema, der Mitte November in Heidelberg stattfand, versammelte Experten aus Epidemiologie, Technik, Politik und Industrie. Sie werteten die bisherigen Forschungsergebnisse aus, die nach Auskunft der Epidemiologin Prof. Dr. Maria Blettner von der Uni Bielefeld, die Vorsitzende der dt. Strahlenschutzkommission ist, zwar "einige wenige Hinweise auf Gefahren" liefern, aber "noch keine Bewertung des Risikos" gestatten. Man habe bislang keinen "biologischen Mechanismus" finden können, der die Art der Beeinflussung von Tumoren durch handytypische Felder erkläre. Hervorstechendes und unbestrittenes Hauptergebnis der bisherigen Studien sei vielmehr, dass das größte Gesundheitsrisiko bei der Benutzung von Mobiltelefonen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr - eine deutlich Erhöhung der Unfallzahlen - bestehe.
An der von der WHO initiierten Studie werden sich unter anderem drei deutsche Forschergruppen (aus Bielefeld, Heidelberg und Mainz) beteiligen. Dort wurde inzwischen der Wunsch laut, mögliche gesundheitliche Einflüsse nicht nur retrospektiv, also im Rückblick zu erfassen, sondern auch prospektiv, durch eine - allerdings auch sehr aufwendige - Langzeitstudie.

Quelle: c't-newsticker vom 17.11.99 ( www.heise.de/newsticker )

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Handy-News

  1. Autofahrer müssen künftig mit einem Bußgeld von rund 60 DM rechnen, wenn sie beim Fahren mit dem Handy ohne Freisprechanlage telefonieren. Das Verkehrsministerium kündigte für das nächste Jahr eine entsprechende Verordnung an. (VDI nachrichten vom 05.11.99)
  2. Die Mobilfunkbetreiber Mannesmann Mobilfunk (D2) und Telekom-Tochter T-Mobil (D1) haben für 416 Mio. DM Frequenzpakete im 1.800-MHz-Bereich ersteigert. Die hohe Summe demonstriert den Leidensdruck der Netzbetreiber. In den Netzen der Marktführer - bis Jahresende sollen 21 Mio. Deutsche ein Handy besitzen - kommt es zu deutlichen Engpässen. Daher wollen beide sog. Underlay-Netze im 1.800-MHz-Bereich aufbauen, in die sich Dual-Band-Handys automatisch einwählen, wenn die 900 MHz gelegt sind. (VDI nachrichten vom 01.11.99)
  3. In einer Pressemitteilung vom 09.11.99 hat der Berufsverband Deutscher Baubiologen (VDB) zusammen mit einer Reihe von Wissenschaftlern, Baubiologen und Instituten ein Verbot für schnurlose DECT- bzw. GAP-Telefone gefordert. Eine entsprechende Einreichung beim Umweltministerium erfolgte bereits am 19.10.99 auf dem "Bürgerforum Elektrosmog" (vgl. Elektrosmog-Report, November 1999). Grund hierfür war, dass die kleinen Basisstationen "nonstop" gepulste HF-Felder abstrahlen, auch ohne dass jemand telefoniert. Im November-Heft der Zeitschrift "Öko-Test" bekamen in einem Testbericht sämtliche DECT-Schnurlostelefone wegen der gepulsten Dauerstrahlung die Wertung: "nicht empfehlenswert". (Pressemitteilung des VDB vom 09.11.99 (Kontakt: www.baubiologie.net ), Öko-Test 11/99)

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Sendemasten gefährden Vögel

Ornithologen der Cornell University haben beim alljährlichen Treffen der "American Ornithologists Union (AOU)" vor der Gefahr gewarnt, dass mehr und mehr Vögel auf ihrem Flug mit Mobilfunk- und Fernsehmasten kollidieren. "Je mehr Masten, desto mehr tote Vögel", resümiert Bill Evans, Ornithologe der Cornell Universität in Ithaca, New York. Und es werden immer mehr, in den USA ist der Bau von etwa 1.000 "Mega-Türmen" zu Übertragung von digitalem Fernsehen geplant.
Schätzungsweise vier Millionen Vögel kollidieren in den USA jährlich mit den künstlichen Hindernissen. Vögel orientieren sich bei ihren Wanderungen am Erdmagnetfeld. Die Wissenschaftler vermuten, dass die Hochfrequenzwellen das Navigationssystem der Vögel durcheinanderbringen.

Quelle:
Iris Schaper und Newswise, Cornell University, zitiert nach " www.wissenschaft.de/bdw/ticker " vom 29.09.1999.

Impressum Elektrosmog-Report im Strahlentelex
Erscheinungsweise: monatlich im Abonnement mit dem Strahlentelex
Verlag und Bezug: Thomas Dersee, Strahlentelex, Rauxeler Weg 6, D-13507 Berlin,
( + Fax 030 / 435 28 40.
Jahresabo: 98,- DM.
Herausgeber und Redaktion:
nova-Institut für politische und ökologische Innovation, Hürth
Michael Karus (Dipl.-Phys.) (V.i.S.d.P.), Dr. med. Franjo Grotenhermen, Dr. rer. nat. Peter Nießen (Dipl.-Phys).
Kontakt: nova-Institut GmbH, Abteilung Elektrosmog,
Goldenbergst. 2, 50354 Hürth,
( 02233 / 94 36 84, Fax: / 94 36 83
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Layout: Bernhard Harrer Wissenstransfer 1999-2001 eMail:webmeister@datadiwan.de