Elektrosmog-Report
5. Jahrgang / Nr. 3 März 1999
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Richt- und Grenzwerte

Neue Elektrosmog-Verordnung in der Schweiz

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation (UVEK) hat einen Verordnungsentwurf zum Schutz vor Elektrosmog in die Vernehmlassung geschickt. Er sieht neben Grenzwerten auch Vorsorgewerte vor, die dem unsicheren Kenntnisstand Rechnung tragen sollen.

Das UVEK empfiehlt den Entwurf bereits vor dem Inkrafttreten als Richtlinie. Damit soll vermieden werden, dass vor dem Inkrafttreten der Verordnung, z. B. beim Bau von Mobilfunkstationen, vollendete Tatsachen geschaffen werden. Der Entwurf liefert für die bereits anhängigen Baugesuche eine vorläufige Entscheidungsgrundlage. Die Verordnung sieht unter anderem vor, dass neue Hochspannungsleitungen und Mobilfunk-Antennen einen Mindestabstand zu Schulen, Spitälern oder Wohngebäuden einhalten müssen.

Die neue NIS-Verordnung (NIS = Nichtionisierende Strahlung) übernimmt die internationalen ICNIRP-Immissionsgrenzwerte für elektromagnetische Strahlen. Zusätzliche Vorschriften sollen aber dem unsicheren Kenntnisstand in Bezug auf Langzeitwirkungen Rechnung tragen. Im Sinne der Vorsorge soll die Belastung in Schulen, Spitälern, Wohnräumen und an anderen Orten, an denen sich Menschen während längerer Zeit aufhalten, verringert werden. Beim Bau neuer Hochspannungsleitungen, Transformatorenstationen, Eisenbahnen oder Sende-Antennen müssen in Zukunft verbindliche Mindestabstände ("Freihaltebereich") zu solchen "Orten mit empfindlicher Nutzung" eingehalten werden. Bei bestehenden Anlagen soll die Strahlung mit technischen Massnahmen soweit wie möglich reduziert werden.

Von der Verordnung nicht betroffen sind Handys und Haushaltgeräte sowie beruflich und medizinisch bedingte Strahlenbelastungen. Regelungen für Mobiltelefone und Haushaltgeräte müssen international getroffen werden. Vorbereitungen dazu sind im Gang. Drei Bundesämter, nämlich das BUWAL (Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft), das BAKOM (Bundesamt für Kommunikation) und das BAG (Bundesamt für Gesundheit) bereiten gemeinsam Informationen für Konsumenten und Konsumentinnen zur Strahlungsintensität von Geräten vor.

Das Vorsorgekonzept des schweizer Verordnungsentwurfes

Ausgangspunkt der Vorsorgeregelungen ist, dass auch schwache nichtionisierende Strahlung vermutlich biologische Effekte auslösen kann. Im erläuternden Bericht zur "Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)" heisst es:

"Auch bei schwacher nichtionisierender Strahlung - unterhalb der Immissionsgrenzwerte - treten biologische Wirkungen auf oder werden auf Grund statistischer Untersuchungen vermutet. Beispielsweise wurden physiologische Änderungen beim Stoffwechsel von Zellen nachgewiesen (Kalzium-Haushalt). Bei Versuchstieren wird die Ausschüttung des Hormons Melatonin während der Nacht beeinflusst. Vereinzelt berichten Personen über Schlafstörungen und andere Störungen des Wohlbefindens im Zusammenhang mit schwachen elektromagnetischen Feldern. Schliesslich hat sich aus statistischen Untersuchungen ein Verdacht auf eine krebsfördernde Wirkung schwacher elektromagnetischer Felder ergeben. So kam eine Expertengruppe des US National Institute of Environmental Health Sciences (Nationales Institut für Umwelt und Gesundheit) kürzlich nach mehrjähriger Bewertung aller Untersuchungsberichte zum Schluss, dass niederfrequente elektromagnetische Felder als "möglicherweise kanzerogen" zu betrachten sind."
 
 
Vorsorge in der deutschen Elektrosmogverordnung von 1997 (26. BImSchV)

In der schweizer Diskussion um die Verankerung von Vorsorgegesichtspunkten in anderen Ländern, wird auch die deutsche Elektrosmogverordnung kritisch gewürdigt: "Die deutsche Verordnung enthält keine Bestimmungen zum Umgang mit Störungen des Wohlbefindens. Ansatzweise ist die vorsorgliche Begrenzung von niederfrequenten Feldern vorgesehen. Der Ansatz besteht darin, dass bei niederfrequenten Feldern die Immissionsgrenzwerte von ICNIRP an Orten mit empfindlicher Nutzung jederzeit eingehalten werden müssen und nicht, wie an anderen Orten, kurzfristig überschritten werden dürfen. Nach der neuen ICNIRP-Richtlinie von 1998 ist allerdings eine kurzfristige Überschreitung der Immissionsgrenzwerte nicht mehr zulässig, so dass auch die "Vorsorge" in der deutschen Verordnung keine mehr ist. Dass Vorsorgeaspekten in Deutschland wenig Gewicht beigemessen wird, liegt an den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Im deutschen Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ist - im Gegensatz zum schweizerischen Umschweltschutzgesetz - das Vorsorgeprinzip für Anlagen, die nichtionisierende Strahlung erzeugen, nicht verankert."

Der eigene Vorsorgebegriff wird wie folgt definiert: "Die Vorsorge ist zukunftsgerichtet. Es geht darum, das Risiko für möglicherweise schädliche Wirkungen, die erst vermutet werden oder noch nicht absehbar sind, bereits heute gering zu halten. Vorsorgliche Massnahmen sind im Bereich unterhalb der Immissionsgrenzwerte und für diejenigen Situationen von Bedeutung, wo Menschen lange Zeit exponiert sind. Nach dem Umweltschutzgesetz sind vorsorgliche Massnahmen nur so weit zu treffen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist." Das in der Verordnung vorgeschlagene Schutzniveau ist auf Basis des derzeitigen unsicheren, wissenschaftlichen Wissensstandes nicht begründbar, es ist daher das Ergebnis einer "Abwägung von Schutz- und Nutzinteressen".

Orte mit empfindlicher Nutzung

Mit den in der Verordnung formulierten vorsorglichen Maßnahmen wird erreicht, dass die Immissionen an sog. Orten mit empfindlicher Nutzung im Langzeitmittel deutlich unterhalb der Immissionsgrenzwerte zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen liegen. Orte mit empfindlicher Nutzung sind zum ersten Räume, in denen mit längerem Aufenthalt von Personen gerechnet werden muss, wie Wohnräume, Schulräume, Patientenzimmer in Krankenhäusern und Altersheimen sowie (normale) Arbeitsplätze, z.B. in Büros. Zum zweiten sind Kinderspielplätze eigens aufgeführt.

Bei den vorsorglichen Maßnahmen werden zwei Ansätze verfolgt, einmal technische und betriebliche Maßnahmen (z.B. bei Freileitungen eine optimierte Phasenbelegung) und zum anderen die Festlegung eines sog. Freihaltebereiches, innerhalb dessen nach Möglichkeit keine Orte mit empfindlicher Nutzung liegen sollen. Die Einhaltung eines Freibereiches gilt nur für neue Anlagen oder wenn bestehende Anlagen ersetzt oder an einen anderen Standort verlegt werden.

Freihaltebereiche

Frei- und Kabelleitungen

Für Frei- und Kabelleitungen wird der Freihaltebereich wie folgt definiert: "Der für die Ermittlung des Freihaltebereichs massgebende Strom I beträgt 50% des thermischen Grenzstroms bei 40 ° C Umgebungstemperatur. Wird in der Plangenehmigungsverfügung ein maximaler Jahresmittelwert für den Strom festgelegt, so kann als massgebender Strom I dieser Wert eingesetzt werden."

Daraus ergeben sich folgende Freihaltebereiche bzw. Mindestabstände:

Tabelle: Freihaltebereiche für Frei- und Kabelleitungen
 
Leitungstyp Horizontaler Abstand vom äußersten Phasenleiter
 
bisherige Praxis
neu nach NISV
Freileitung    
380 kV / 1.920 A
50 m
32 - 55 m (je nach Konstruktion)
220 kV / 1.490 A
50 m
16 - 37 m
110 kV / 745 A
30 m
0 - 19 m
     
Kabelleitung    
380 kV / 1.920 A
-
3,5 - 3,8 m
220 kV / 1.490 A
-
3,2 - 3,5 m
110 kV / 745 A
-
2,3 -2,4* m

* bei Leitungssträngen ohne gute Kompensation bis 5,2 m

Sende- und Radaranlagen

Für Sende- und Radaranlagen wird der Freihaltebereich nur für solche Anlagen festgelegt, welche eine relevante jährliche Betriebsdauer "und damit das Potential für eine Langzeitbelastung der Umgebung aufweisen". Als Schwelle sind 800 Sendestunden pro Jahr (d.h. ca. 10% eines Jahres) am gleichen Standort vorgesehen. Der Freihaltebereich ist als der Bereich um die Antenne definiert, innerhalb dessen die Immissionen mehr als 10% der Immissionsgrenzwerte betragen. Bei einer GSM-Basisstation (900 MHz) mit hoher Sendeleistung (je 300 W ERP in drei Richtungen) ist der Freihaltebereich eine Kugel mit einem Radius von 25,6 m, bei geringerer Sendeleistung (je 25 W) eine Kugel mit einem Radius von 5,2 m.

Quellen:

1. Pressemitteilung des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) vom 16.02.1999.

2. Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV), Entwurf vom 16.02.1999.

3. Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV), erläuternder Bericht vom 16.02.1999.

4. Internet: www.admin.ch/buwal

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Hochfrequenz

Handys und Gehirnströme

Während Anfang Dezember Schlagzeilen durch die Medien gingen, nach denen Handys nach einer Studie der Universität München keinen Einfluss auf die Gehirnströme hätten, wurde in der Fachpresse eine andere Studie aus Berlin vorgestellt, nach der sich doch solche Effekte fanden. Über das Ergebnis der zweiten Studie wurde allerdings nicht in den Tageszeitungen berichtet.

Die möglichen Auswirkungen gepulster hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung auf Hirnströme und Gehirnaktivität werden seit vielen Jahren kontrovers diskutiert (siehe Elektrosmog-Report, April 1998 und Januar 1999).

Die umfangreiche Studie am Klinikum Großhadern der Münchener Ludwig-Maximilian-Universität war im Auftrag des bayerischen Umweltministeriums in Auftrag gegeben worden. Danach beeinflussten elektromagnetische Felder von Mobiltelefonen die Hirnströme von 39 gesunden männlichen und weiblichen Probanden unter Normalbedingungen nicht. Zudem wurden keine Effekte auf das Denken oder andere Gehirnfunktionen ermittelt. Auch während der Bewältigung von Denkaufgaben, wie etwa der Erkennung von Mustern und Tönen, war das EEG (Elektroenzephalogramm) unter dem Einfluss gepulster Handy-Strahlung nicht auffällig verändert. Die Tests waren mit verschiedenen handelsüblichen Geräten - D-Netz-Handy, E-Netz-Handy, D-Netz-Autotelefon - durchgeführt worden. Es wurde einzig eine leichte Erwärmung der Wangen beobachtet, die allerdings auf der Erwärmung des Tastenfeldes beim Telefonieren beruhe.

In der Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Berlin wurden die Wirkungen von Handy-Strahlung (GSM-Telefon mit 916 MHz Trägerfrequenz und Pulsung von 217 Hz) auf die Hirnströme von 16 gesunden männlichen Probanden nicht unter Normalbedingungen untersucht, sondern es wurden mögliche Effekte auf die sogenannten "langsamen Hirnpotentiale" (slow brain potentials, SP) ermittelt. SPs sind Spannungsschwankungen im EEG, die bei einer Erwartungshaltung auf bestimmte Ereignisse oder Handlungen auftreten. Die Forscher untersuchten ein spezielles SP, das sogenannte Bereitschaftspotential, ein elektrisches Signal im Gehirn, das vor einer beabsichtigten Handlung messbar wird, noch bevor der Entschluss zu dieser Handlung bewusst wird.

Der Einfluss des gepulsten GSM-Signals auf das Bereitschaftspotential wurde unter zwei verschieden anspruchsvollen experimentellen Bedingungen untersucht. Die erste Aufgabe bestand in einer einfachen Drückung einer Maustaste mit dem Zeigefinger, was in selbstgewählten Abständen 30mal wiederholt wurde. Das zweite Experiment war ein komplexes und anspruchsvolles VMT (visual monitoring task): Dabei waren die Probanden aufgefordert, mit einer Computermaus einen auf dem Monitor rotierenden Zeiger bei einer bestimmten Stellung zum Stehen zu bringen. Dies war in Abständen von zwei bis vier Sekunden 50mal zu wiederholen.

Die Ausführung dieser Aufgaben wurde durch die elektromagnetischen Handy-Felder nicht beeinträchtigt. Es traten auch keine Unterschiede des Bereitschaftspotentials zwischen Exposition und Nichtexposition bei der ersten Aufgabe auf. Allerdings waren die SP-Parameter beim VMT-Experiment beeinflusst: Die elektromagnetischen Felder bewirkten eine signifikante Verminderung der langsamen Hirnpoteniale (SP) im Bereich der zentralen Hirnregionen und im Scheitel-Hinterhauptsbereich.

Dr. Gabriele Freude, eine beteiligte Wissenschaftlerin, erklärte zu den Ergebnissen: "Offensichtlich können die Strahlungsdosen eines handelsüblichen GSM-Handys die bioelektrische Hirnaktivität beeinflussen, wobei diese Effekte nur bei bestimmten Anforderungen und in Abhängigkeit von der Hirntopographie auftreten." Die EMF-Effekte beruhten vermutlich auf einer direkten Wirkung auf zellulärer Ebene. Folgerungen über mögliche Einflüsse von EMF auf die Gesundheit ließen die Beobachtungen nicht zu.

Quellen:

1. Diskussion auf spekulativem Niveau. Newsletter der FGF 6 (3), Dezember 1998, S. 6-7.

2. Freude, G., Ullsperger, P., Eggert, S., Ruppe, I.: Effects of microwaves emitted by cellular phones on human slow brain potentials. Bioelectromagnetics 19, 384-387 (1998).

3. Handies ohne Einfluß auf Hirnströme. VDI-Nachrichten vom 11.12.1998.

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Handy-Kurzmeldungen

Handyboom in Finnland

Der Handyboom in Finnland hat einen neuen Höchststand erreicht: Erstmals gibt es in dem nordischen Vorreiter-Land mehr Mobil- als Festnetz-Telefone: 56% der Finnen telfonieren mobil. Bereits im August 1998 wurde die erst für das Jahr 2000 anvisierte 50%-Marke überschritten.

Keine Mobilfunkantennen auf Gotteshäusern

"Mit Rücksicht auf den spezifischen Charakter von Sakralbauten" hat Bischof Alois Kothgasser das Anbringen von Antennenanlagen für Mobilfunknetze auf Kirchen und Kapellen in der Diözese Innsbruck ausnahmslos untersagt. Zudem hat der Bischof wegen möglicher gesundheitlicher Folgen auch auf kirchlichen Profanbauten (also etwa Pfarrhöfen) das Anbringen von Mobilfunkantennen bis auf weiteres verboten, "solange die Frage der gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Funkantennen kontroversiell diskutiert wird". Kothgasser reagierte damit auf Ängste von Anwohnern, die von Gehörstürzen, Blutdruckschwankungen und Schwindelanfällen berichteten. Nicht alle Pfarreien werden sich über das Bischofswort freuen, immerhin gehen damit Einnahmen von fünf- bis sechstausend Schilling (rund 360 bis 430 Euro) pro Monat verloren.

Strahlenbelastung bei Handy-Benutzung im Auto geringer als bislang angenommen

Untersuchungen am Institut für Mobil- und Satellitenfunktechnik (IMST GmbH) in Kamp-Lintfort haben neue Erkenntnisse über die Strahlenbelastung beim Mobiltelefonieren innerhalb von Autos gebracht. Bisher wurde Handy-Benutzern empfohlen, nur im Freien zu telefonieren. Insbesondere in Kraftfahrzeugen würden stark erhöhte Spezifische Absorptionsraten (SAR-Werte) im Kopfbereich auftreten. Einmal wegen Reflexionen an Metallteilen im Auto und zum anderen, weil das Handy seine Sendeleistung hochregelt (wenn es diese Funktion besitzt). Die Untersuchung am IMST zeigte nun, dass die Erhöhungen durch diese Effekte im Vergleich zum Telefonieren im Freien relativ gering sind.

Zunächst wurde der Einfluß einer metallischen Wand in der Nähe des Handys auf die SAR-Werte im Kopfbereich gemessen. Unter den meisten Versuchbedingungen traten nur sehr kleine Unterschiede auf, die maximalen Änderungen gegenüber dem Freiraumfall blieben unter 25%. Praxisversuche im Automobil zeigten ähnliche Ergebnisse. Die SAR-Werte im Freien und im Kraftfahrzeug unterschieden sich für Fahrer und auch Beifahrer kaum, maximal um 18%.

Störungen von Hörgeräten durch Handys

Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt hat festgestellt, dass 10 bis 20 Prozent der etwa 2,5 Millionen Hörgeräteträger in Deutschland massive Störgeräusche hören, wenn im Radius von zwei bis drei Metern mit Handys telefoniert wird. Besonders betroffen sind hochgradig Hörgeschädigte, deren Hörhilfen eine große Verstärkerleistung haben. Laut Dr. Harald Seidler, Landesvorsitzender Saar der Berufsverbandes der HNO-Ärzte, können unter den 600 Hörgeräten am Markt nicht Einzelne empfohlen werden, da die Hörhilfen individuell angepasst werden müssen. Sein Tip: Den Einfluss von D-Netz- und E-Netz-Handys auf das Hörgerät vor dem Kauf selbst ausprobieren. Grundsätzlich lassen sich die meisten Hörhilfen nachträglich gegen Störsignale abschirmen. Der Hersteller beschichtet hierzu die Innenseite des Gerätegehäuses mit Aluminium oder Silber.

Quellen:

1. Finnland: Mehr Handies als Festnetztelefone. In: VDI-Nachrichten, 08.01.99.

2. Tirol: Keine Antennen auf Gotteshäusern. In: Der Standard, 15.01.99.

3. Bahr, A. 1998: Nahfeld von Mobiltelefonen innerhalb von Fahrzeugen. In: FGF-NEWS letter 6(3), Bonn 12/98.

4. Handys stören Hörgeräte. In: Öko-Test 02/99.

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Die Wiener Resolution

Beim "Workshop über mögliche biologische und gesundheitliche Effekte von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern" (Workshop on Possible Biological and Health Effects of RF Electromagnetic Fields) vom 25. bis 28. Oktober 1998 verabschiedeten 16 der teilnehmenden Wissenschaftler eine Stellungnahme, nach der biologische Effekte von Expositionen mit Hochfrequenzfeldern geringer Intensität als wissenschaftlich etabliert gelten.

"Präambel:

Die Teilnehmer stimmen darin überein, dass biologische Effekte bei Expositionen niedriger Intensität wissenschaftlich etabliert sind. Allerdings erlaubt der gegenwärtige Stand der wissenschaftlichen Übereinstimmung keine Ableitung zuverlässiger Expositionsstandards. Die vorliegenden Kenntnisse erfordern eine Zunahme von Forschungsanstrengungen über die möglichen gesundheitlichen Auswirkungen und über angemessene Expositions- und Dosisabschätzungen.

Basisstationen: Wie könnte eine befriedigende Beteiligung der Öffentlichkeit sicher gestellt werden?

Die Öffentlichkeit sollte frühzeitige an dem Prozess beteiligt werden. Dies schließt sowohl Informationen über technische und Expositionsdaten als auch Informationen über den Stand der Gesundheitsdebatte ein. Die Beteiligung der Öffentlichkeit an den Entscheidungen (Grenzwerte, Standorte, etc.) sollte ermöglicht werden.

Mobiltelefone: Wie könnte die Situation der Nutzer verbessert werden?

Technische Daten sollten den Verbrauchern zugänglich gemacht werden, um einen Vergleich hinsichtlich der EMF-Exposition zu ermöglichen. Mit dem Ziel der Förderung einer besonnenen Nutzung sollten ausreichende Informationen über die Gesundheitsdebatte zur Verfügung gestellt werden. Dieses Vorgehen sollte den Nutzern Möglichkeiten zur Reduzierung der EMF-Exposition schaffen. Darüber hinaus könnte dieser Prozess die weitere Entwicklung von Geräten mit geringen Emissionen fördern."

Unterzeichner der Wiener Resolution sind: Carl Blackman (USA), Neil Cherry (Neuseeland), Günter Käs, Lebrecht von Klitzing (Deutschland), Wolfgang Kromp (Österreich), Michael Kundi (Österreich), Henry Lai (USA), William Leiss (Kanada), Theodore Litovitz (USA), Kjell Hansson Mild (Schweden), Wilhelm Mosgöller (Österreich), Joachim Röschke (Deutschland), Felix Schinner (Österreich), Stanislaw Szmigielski (Polen), Luc Verschaeve (Belgien), Ulrich Warnke (Deutschland).

Quelle: The Vienna Resolution. Microwave News 18 (6), 5
 
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Buchbesprechung

So schützen Sie sich vor Elektrosmog. Das Buch von Hanspeter Kobbe beginnt mit den gesundheitlichen Auswirkungen elektromagnteischer Felder. Wer hier einen kompetenten Überblick sucht, wird enttäuscht. Studien um Studien werden aneinandergereiht, längst widerlegte Arbeiten erneut als Beweis vorgeführt. Im Wesentlichen beruft sich der Autor auf das KATALYSE-Buch "Elektrosmog", das er nach Belieben "ausschlachtet", verkürzt und neu kombiniert. TIP: Lieber das Original kaufen! Ärgerlich: Das Grenzwertkapitel diskutiert die nationalen und internationalen Grenzwerte auf dem Stand von 1994 - nicht gerade aktuell für ein 1998 erschienes Buch.

Einen großen Teil des Buches nehmen Verbrauchertips zu Quellen der Belastung und zum Schutz vor Elektrosmog ein. So richtig allerdings auch mancher Tip zur Verwendung von Babyphonen, Bohrmaschinen, elektrischen Zahnbürsten und vielem mehr sein mag, die "Panik" zwischen den Zeilen, die vermittelt, dass alles irgendwie schädlich ist, ist wenig hilfreich. Praxisrelevante Fragen, etwa welche Belastungen welcher Geräte wirklich relevant und welche Maßnahmen vordringlich getroffen werden sollten, werden nicht beantworter.

Im zweiten Teil des Buches verlässt der Autor dann den Boden der Naturwissenschaften und gibt eine Einführung in das umstrittene Gebiet der "Radiästhesie" ("Strahlenfühligkeit") mit folgenden Ratschlägen: Mentale Feldmessungen, Aufbau eines mentalen Schutzmantels gegen Elektrosmog und der Einsatz von Edelsteinen gegen Bildschirmstrahlung.

Wer praktische Tips zum Thema "Schutz vor Elektrosmog" sucht, dem empfehlen wir andere Bücher, beispielsweise: Bernd Müller: Wirksamer Schutz vor Elektrosmog, GU Ratgeber Gesundheit, Verlag Gräfe und Unzer.

Hanspeter Kobbe: So schützen Sie sich vor Elektrosmog. Verlag Hermann Bauer, Freiburg 1998; 256 Seiten, 36 DM
 
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Aktuelles

Februar: Referenzhandbuch EMV erschienen

Soeben ist das EMC Kompendium 1999 in seiner 5. Ausgabe erschienen. Das Referenzbuch für angewandte EMV und CE-Kennzeichnung ist über 400 Seiten dick und erhältlich bei der KM Verlagsgesellschaft, Gollierstr. 23, 80339 München, Fon: 089-500383-0, Fax -10.

18. März: Fachseminar Schutz vor EMF-Immissionen im Haus der Technik, Essen

Am 18. März findet im Haus der Technik in Essen das Fachseminar Schutz vor Immissionen durch elektrische und magnetische Felder statt. Die Leitung des Seminars liegt in den Händen von Dr. E. Stöcker vom Umweltministerium NRW, die Referenten sind u.a. R. Kindel (Landesumweltamt NRW), Dr. U. Kullnick (Institut für Mobil- und Satellitenfunktechnik), Dr. H. Brüggemeyer (Niedersächsisches Landesamt für Ökologie), Dr. C. Dörnemann (RWE Energie), Dr. F. Lauer (DeTeMobil), Dr. H.-P. Neitzke (ECOLOG-Institut). Teilnahmegebühr für Nichtmitglieder: 1.095 DM. Anmeldung: Haus der Technik e.V., Hollestr. 1, 45127 Essen. Fon 0201-1803-1, Fax -369.

23.-25. März: EMV-Messe in Düsseldorf

Vom 23. bis zum 25. März findet in der Messe Düsseldorf die EMV '99 statt, die Internationale Messe mit Workshops für Elektromagnetische Verträglichkeit. Über 200 Aussteller zeigen auf 4.600 qm EMV-Meß- und Prüfgeräte, Testsysteme, Abschirmmaterialien, Entstörbauteile und vieles mehr. Der Bereich EMVU, elektromagnetische Umweltverträglichkeit, wird auch vertreten sein, aber wie bereits letztes Jahr eher zu den untergeordneten Themen zählen. Am 23. März findet von 14:30 bis 17:30 Uhr ein Workshop zum Thema "Raumschirmungskonzepte zum Schutz vor Lauschangriff und elektrischen Feldern" statt. Weitere Informationen im Internet unter www. mesago.de und per Fon 0711-61946-38, Fax -94 (Petra Buss).

17. April: Symposium des Bundesverbandes gegen Elektrosmog in Frankfurt

Der Bundesverband gegen Elektrosmog wird am 17. April in Frankfurt a. M. sein zweites Symposium duchführen. Dr. Warnke (Saarbrücken), Dr. Popp (Neuss/Kaiserslautern) und Prof. Käs (Pfaffenhofen) haben bereits ihres Zusage als Referenten gegeben. Anmeldung: Bundesverband gegen Elektrosmog e.V., Festerbachstr. 16, 65329 Hohenstein.
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