Elektrosmog Report
Nr. 7 / 2. Jahrgang Juli 1996 
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Technik
EMF-Belastung im Transrapid

Die Magnetschwebebahn Transrapid 07 führt im Fahrgastraum in Sitzhöhe zu Magnetfeldbelastungen von etwa 5 µT (Effektivwert) - wie sie in ähnlicher Größe auch im IC oder ICE auftreten. Das magnetische Feld im TR 07 wird in der Hauptsache von niederfrequenten Anteilen unter 47,5 Hz bestimmt. Eine amerikanische Studie über die Auswirkungen der TR-07-Magnetfelder auf die Melatoninkonzentration fand keine Effekte; die Aussagekraft der Studie ist infolge schlechter Feldsimulation allerdings gering.

Am 9. Mai verabschiedete der Deutsche Bundestag mehrheitlich das umstrittene Magnetschwebebahnbedarfsgesetz. Damit kann 1998 der Bau der 300 km langen Transrapidstrecke Berlin-Hamburg beginnen. Ab 2005 soll der Transrapid mit einer Spitzengeschwindigkeit von 400 km/h verkehren und - laut Planung - täglich 40.000 Fahrgäste transportieren. Um den verkehrsplanerischen Sinn des ca. 9 Mrd. DM teuren und mit 5,6 Mrd. DM öffentlich geförderten Projektes soll es hier nicht gehen, sondern vielmehr um die EMF-Belastung der Fahrgäste.

Aufgrund der Tatsache, daß Magnetfelder für das Schweben und Fortbewegen des Transrapids eine zentrale Rolle spielen, liegt es nahe, eine hohe Feldbelastung der Fahrgäste zu erwarten. Die Bundesanstalt für Arbeitsmedizin (Berlin) untersuchte in Zusammenarbeit mit der Forschungsgesellschaft für Energie und Umwelttechnologie GmbH (FGEU, Berlin) die "Exposition durch statische und niederfrequente elektrische und magnetische Felder an der Magnetschwebebahn Transrapid 07".

Im Innenraum des Transrapids wurden Magnetfelder mit Frequenzen von 0 bis ca. 350 Hz gemessen. Das magnetische Gleichfeld (0 Hz) erreicht in Bodenhöhe des Fahrgastraumes Maximalwerte zwischen 100 und 400 µT und in Sitzhöhe zwischen 60 und 110 µT. Es liegt damit deutlich über dem natürlichen Erdmagnetfeld von 30 bis 60 µT.

Für die "Mittelwerte aus den Effektiv- und Spitzenwerten der magnetischen Flußdichte über eine Fahrrunde an der Position Reihe 2L" ergaben sich für den Frequenzbereich zwischen 16 und 512 Hz folgende Werte:
Magnetische Flußdichte im Fahrgastraum (Reihe 2L) des Transrapids 
(16-512 Hz, T)
Effektivwert
Spitzenwert
Boden
10,03
25,86
Sitzhöhe
5,51
9,44
Kopfhöhe
1,77
5,52
Bei verschiedenen Messungen zeigte sich, daß die magnetischen Wechselfelder am Boden stets um den Faktor 5 bis 7 größer sind als die Felder im Kopfbereich. Andere elektrisch betriebene Schienenfahrzeuge zeigen erheblich geringere Feldstärkeunterschiede zwischen Kopf- und Fußbereich.

Das magnetische Feld im TR 07 wird "in der Hauptsache von niederfrequenten Anteilen unter 47,5 Hz bestimmt". Diese Anteile werden von der Regelung der Trag- und Führmagnete bei der Überfahrt über die in regelmäßigen Abständen in Längsrichtung angeordnete Trägerspalte verursacht. Die Frequenz wird damit linear von der Fahrgeschwindigkeit bestimmt. Bei 300 km/h ist die dominante Frequenz des magnetischen Feldes 3,3 Hz und bei 415 km/h 4,5 Hz. Durch die Nachregelung der Führungsmagnete entstehen Transienten, bei denen sich die magnetische Feldstärke innerhalb von ca. 15 msec um etwa 20 µT ändert.

Der grundlegende Effekt resultiert aus der erforderlichen Richtungskorrektur beim Übergang von einem Schienenstück zum nächsten ("Trägerspalte"). Vergrößern sich durch längeren Betrieb die geometrischen Abweichungen des Schienenstrangs, so wird ein stärkeres Nachregeln notwendig sein, welches mit erhöhten Feldstärken einhergeht.

Auch die Motorfrequenz des TR 07 ist im Feldstärkespektrum zu sehen; sie beträgt bei 300 km/h 160 Hz und bei 415 km/h 216 Hz.

Die Bundesanstalt für Arbeitsmedizin schreibt zusammenfassend: "Die Werte der magnetischen Flußdichte liegen an allen Meßorten wesentlich unter den international empfohlenen Grenzwerten für 24stündige Exposition und sind niedriger als bei allen anderen untersuchten Rad-Schiene-Systemen." Für letztere Aussage bleibt die Bundesanstalt den Nachweis schuldig und verweist auf noch nicht veröffentlichte Untersuchungsberichte an anderen schienengebundenen Transportsystemen.

Bisherige Untersuchungen im Fahrgastraum von IC und ICE zeigten magnetische Feldstärken ähnlicher Größe wie im Transrapid.

Zu eventuellen gesundheitliche Auswirkungen von Transrapid-Fahrten liegt bislang eine Studie vor. Kenneth R. Groh vom "Center for Mechanistic Biology and Biotechnology, Argonne, Illinois (USA)" untersuchte die Wirkung von Transrapid-ähnlichen Magnetfeldern auf die Funktion der Zirbeldrüse von Ratten. Im Vergleich zu Kontrollen fanden sich keine Effekte auf die Melatoninkonzentration oder auf die Aktivität des Enzyms NAT (Serotonin-N-Acetyltransferase). NAT kommt eine Schlüsselrolle bei der Bildung von Melatonin aus dessen Vorstufen zu.

Wurde die siebenfache Feldstärke des TR 07 verwendet, so verminderte sich die NAT-Aktivität signifikant um 45%. Auch die Melatoninkonzentration sank - allerdings nicht signifikant - um 33 bis 43%.

Größter Schwachpunkt der Studie, die vom US-Department of Transportation/Federal Railway Administration und dem US-Department of Energy finanziert wurde, ist die Simulation der TR-07-Magnetfelder durch die Superposition von zehn Sinussignalen. Hierdurch wird der tatsächliche Frequenzverlauf der magnetischen Feldstärke schlecht reproduziert (wie der Autor selber graphisch zeigt); insbesondere werden auch die Transienten, die durch das Nachregeln der Führungsmagneten entstehen, nicht berücksichtigt. Dahinter steht die Annahme, Pulse seien so wirksam wie ihr Mittelwert. Etliche Studien deuten im Gegenteil darauf hin, daß Pulse biologisch erheblich wirksamer sind als ungepulste Wechselfelder.

Die Aussagekraft der Studie in Bezug auf mögliche Auswirkungen der Transrapidfelder auf die Melatoninkonzentration ist infolge die schlechten Feldsimulation gering. Zukünftige Studien sollten den tatsächlichen Frequenzverlauf aufzeichnen und diesen im Labor realitätsgetreu reproduzieren.

Michael Karus, Peter Nießen und Franjo Grotenhermen

Redaktion Elektrosmog-Report

[Zitierweise dieses Artikels: Karus, M., Nießen, P., Grotenhermen, F.: EMF-Belastung im Transrapid. Elektrosmog-Report 2 (7), S. 5-6 (1996)]

Quellen:

  1. Bundesanstalt für Arbeitsmedizin: Schienengebundene Transportsysteme, Teil 1: Exposition durch statische und niederfrequente elektrische und magnetische Felder an der Magnetschwebebahn Transrapid 07 (Untersuchungsbericht). Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsmedizin, Berlin 1995.
  2. Groh, K. R.: Transrapid TR-07 Maglev-Spectrum Magnetic Field Effects on Daily Pineal Indoleamine Metabolic Rhythms in Rodents. Center of Mechanistic Biology and Biotechnology, Argonne National Laboratory, Argonne, Illinois 60439 (USA). Ohne Jahresangabe.
 
 
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Grenzwerte
ICNIRP-Empfehlungen für Mobiltelefone
und Basisstationen

Im April 1996 veröffentlichte die ICNIRP (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection, vgl. Beitrag in dieser Ausgabe) in der Fachzeitschrift Health Physics erstmalig Grenzwertempfehlungen für die Nutzung von Mobiltelefonen und den dazugehörigen Basisstationen. Die gültigen internationalen Grenzwertempfehlungen für den Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz stammen aus dem Jahre 1988 und waren nicht für Sender mit einer Leistung von unter 7 Watt konzipiert. Seit 1988 hat die Bedeutung von Mobiltelefonen mit Leistungen von unter 7 Watt stark zugenommen, so daß eine Grenzwertempfehlung ausstand.

Die neuen Empfehlungen beziehen sich in erster Linie auf den verbreiteten GSM-Standard und daraus abgeleitete Standards (z. B. D1- und D2-Netz sowie Eplus). Das entsprechende Frequenzband geht von 800 MHz bis 2 GHz.

Die ICNIRP gibt in der Veröffentlichung einen Überblick über die biologischen und möglichen gesundheitlichen Effekte hochfrequenter Strahlung. Trotz einer Reihe von Hinweisen (vgl. Kasten) auf biologische und gesundheitliche Effekte unterhalb bisheriger Grenzwertempfehlungen bestätigt die ICNIRP die bisherigen Basisgrenzwerte (IRPA/INIRC 1988) und spricht auch keine besonderen Empfehlungen für modulierte oder gepulste Strahlung aus.

Die Ganzkörper-SAR (Spezifische Absorptionsrate) der IRPA/INIRC-Empfehlung aus dem Jahre 1988 liegt für beruflich Exponierte bei 0,4 W/kg und für die Allgemeinheit bei 0,08 W/kg. Im Mobiltelefon-Frequenzbereich liegen die Teilkörper-SAR für den Kopf für beruflich Exponierte bei 10 W/kg, jeweils gemittelt über 100-g-Gewebe. Empfehlungen für die Teilkörper-SAR für die Allgemeinheit wurden 1988 nicht ausgesprochen.



Medizinische Grundlagen der ICNIRP-Empfehlungen



Krebsstudien 



Die ICNIRP geht davon aus, daß hochfrequente elektromagnetische Strahlung nicht mutagen ist, d. h. die Erbsubstanz nicht verändert, und keinen Krebs initiieren kann. Studien von Sarkar et al. (1994) und von Lai und Singh (1995), die Hinweise auf mutagene Effekte geben (vgl. Elektrosmog-Report 1(1), S. 7-8 (1995)), seien hinsichtlich der Methodik angreifbar. Diese Untersuchungen bedürften daher der Wiederholung, bevor sie für die Abschätzung von Gesundheitsrisiken herangezogen werden könnten. 



In einigen Studien wurden Hinweise gefunden, daß hochfrequente EMF möglicherweise Krebspromotoren sind, d. h. die Krebsentstehung beschleunigen bzw. begünstigen können. So nahm in einigen Studien unter hochfrequenter EMF die Zellproliferation (= Zellwucherung) zu. Es ließ sich eine vermehrte Synthese der Erbsubstanz DNA feststellen. Die Aktivität des Enzyms ODC (Ornithindecarboxylase), welches oft eine größere Konzentration bei Zellwachstum und Tumorpromotion aufweist, war verstärkt. Es wurden Veränderungen der zellulären Signalübermittlung festgestellt. Bei Untersuchungen im Zusammenhang mit krebsauslösenden chemischen Stoffen (Karzinogene) wurden kopromovierende Effekte festgestellt. 



In der ICNIRP-Stellungnahme wird allerdings darauf hingewiesen, daß auch diese Studien möglicherweise methodische Schwächen aufweisen. Zumindest seien die Ergebnisse inkonsistent, da verschiedene andere Studien keine kokarzinogene bzw. krebspromovierende Effekte nachweisen konnten. Zur Klärung des Sachverhaltes seien Nachfolgestudien notwendig. 




Amplitudenmodulierte und gepulste Strahlung 



Es gibt Hinweise darauf, daß nicht nur die Intensität der Strahlung, sondern auch die Modulation oder Pulsung eine Bedeutung für biologische Prozesse hat (Veränderung der elektrischen Gehirnaktivität, der ODC-Aktivität und des Kalziumflusses). "Diese Daten stellen die konventionelle Annahme in Frage, die Wahrscheinlichkeit oder die Stärke eines Effektes nähme als eine Funktion der 'Dosis' zu." 



Verschiedene Gewebe des Auges (Netzhaut, Regenbogenhaut, Hornhaut) haben sich in einigen Untersuchungen speziell gegenüber gepulster Strahlung als besonders sensibel erwiesen. Es wurden Einflüsse auf den Stoffwechsel von Nervenüberträgersubstanzen (Neurotransmitter) und die Konzentration von spezifischen Bindungsstellen für solche Überträgersubstanzen festgestellt. 



Auch hier konnten laut ICNIRP die Ergebnisse in Folgestudien nicht immer nachvollzogen werden. 



Epidemiologische Studien 



Es liegt bisher wenig epidemiologisches Material vor. Die einzige Studie, die ein erhöhtes Krebsrisiko bei Militärpersonal fand (Szmigielski et al. 1988, vgl. auch den Bericht über eine jüngere Untersuchung von Szmigielski in Elektrosmog-Report 1(5), S. 7-8 (1995)) stehen zwei andere Studien gegenüber, die keinen gesundheitschädigenden Einfluß feststellen konnten. 


Die aktuelle ICNIRP-Empfehlung kommt auf Grundlage der 1988er-Basisgrenzwerte zu folgenden Teilkörpergrenzwerten für Mobiltelefone:
Empfehlungen bzgl. Teilkörper-SAR für den Kopfbereich bei Verwendung von Mobiltelefonen (800 MHz - 2 Ghz; in W/kg)
Beruflich Exponierte
Allgemeinbevölkerung
ICNIRP 
1996
10 
(gemittelt über 10 g Gewebe)
(gemittelt über 10 g Gewebe)
ANSI 
1992
(gemittelt über 1 g Gewebe)
1,6 
(gemittelt über 1 g Gewebe)
NCRP 
1986
(gemittelt über 1 g Gewebe)
1,6 
(gemittelt über 1 g Gewebe)
Die ICNIRP-Empfehlungen fallen damit weniger streng aus als die US-Empfehlungen aus den Jahren 1986 (NCRP) und 1992 (ANSI). Sowohl die höheren SAR-Werte als auch insbesondere die Mittelung über größere Gewebemassen erlauben höhere lokale spezifische Absorptionsraten als die amerikanischen Empfehlungen. Die ICNIRP-Empfehlungen entsprechen den Vorschlägen des Industrieverbandes CENELEC (European Committee for Electrotechnical Standardization) aus dem Jahre 1994.

Laut ICNIRP sind unterhalb der neuen Empfehlungen keine gesundheitlichen Effekte (incl. Krebs) zu erwarten; weder epidemiologische Studien noch Laboruntersuchungen würden hinreichende Belege für relevante Effekte unterhalb der Grenzwertempfehlungen liefern.

Dosimetrische Studien haben die maximalen Leistungen von Mobiltelefonen berechnet, die in einem Abstand von 1,4 cm zwischen Kopf und Antenne die ICNIRP-Empfehlungen von 1996 einhalten. Für beruflich Exponierte muß bei 900 MHz die pulsungsgewichtete Leistung ("duty cycle weighted power") unter 3,2 W bleiben und bei 1,8 GHz unter 2,2 W. Für die Allgemeinheit ergibt sich für 900 MHz eine maximale pulsungsgewichtete Leistung von 0,6 W und bei 1,8 GHz von 0,4 W.

Ein typisches D1- bzw. D2-Handy hat eine Spitzenleistung von 2 W, die gewichtet mit dem Pulsungsverhältnis von 1:8 zu einer pulsungsgewichteten Leistung von 2/8 W = 0,25 W führt.

[Zitierweise dieses Artikels: ICNIRP-Empfehlungen für Mobiltelefone und Basisstationen. Elektrosmog-Report 2 (7), S. 6-7 (1996)]

Quellen:

  1. International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection: Health issues related to the use of hand-held radiotelephones and base transmitters. Health Physics 70(4) (1996).
  2. Mobile Phone Health Standards: ICNIRP follows European proposal, looser than ANSI and NCRP. Microwave News 16(2), S. 8 (1996).
 
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Leicht erhöhtes Risiko für Gehirntumoren bei EMF-exponiertem US-Air-Force-Personal

J. Kevin Grayson vom Armstrong-Forschungslabor der Brooks Air Force Basis in Texas untersuchte 230 Fälle von Gehirntumoren bei männlichen Personen, die zwischen 1970 und 1989 mindestens ein Jahr bei der Air Force beschäftigt waren (n=880.000), und verglich diese mit 920 Kontrollen. Die kumulative Belastung durch niederfrequente EMF und Hochfrequenzstrahlung wurde auf der Basis der Art der Tätigkeit und der Dauer der Tätigkeit geschätzt. Für den Niederfrequenzbereich wurden Einteilungen in keine, mögliche, wahrscheinliche und sichere Exposition, für den Hochfrequenzbereich Einteilungen in keine, mögliche und wahrscheinliche Exposition vorgenommen.

Wurden die niemals Exponierten den Exponierten gegenüber gestellt, so fand sich für die gegenüber niederfrequenten EMF Exponierten eine grenzwertig signifikante Zunahme des Risikos für das Auftreten eines Gehirntumors um 28% (Konfidenzintervall: 0,95-1,74) und für die gegenüber hochfrequenten EMF Exponierten eine grenzwertig signifikante Zunahme des Risikos um 39% (Konfidenzintervall: 1,01-1,90). Bei diesen Berechnungen wurden Alter, Rasse und militärischer Rang berücksichtigt.

Es fand sich bei Berücksichtigung unterschiedlicher Intensitäten und Dauer der Exposition kein klarer dosisabhängiger Effekt. Zudem ließ sich keine wechselseitige Beeinflussung bei Exposition gegenüber verschiedenen Frequenzen nachweisen. Allerdings war ein zunehmender militärischer Rang mit einem erhöhten Risiko verbunden.

Dieser Zusammenhang zwischen militärischem Rang und Gehirnkrebsrisiko ließ sich nicht dadurch erklären, daß höherrangige Personen länger bei der Air Force waren, denn auch unter Berücksichtigung von Alter oder Dauer des Dienstes blieb der Effekt bestehen. Der Zusammenhang konnte vom Autor nicht hinreichend erklärt werden.

Abschließend geht Grayson trotz der Begrenztheit der Studie, die vor allem die Expositionsabschätzung betrifft, davon aus, daß eine "geringe Beziehung" zwischen EMF-Exposition und Gehirntumoren bei Air-Force-Mitarbeitern bestehe. Genauere Aussagen ließen sich nur durch sehr aufwendige prospektive Studien mit Messungen der Exposition gewinnen.

Quelle: Grayson, J. K.: Radiation exposure, socioeconomic status, and brain tumor risk in the US Air Force: a nested case-control study. Am. J. Epidemiol. 143, 480-486 (1996).
 
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Kurzmeldungen zur Elektrosmog-Verordnung

Die neue "Verordnung über elektromagnetische Felder" wurde bei Umwelt- und Verbraucherverbänden, kritischen Wissenschaftlern und Teilen der Politik mit Enttäuschung aufgenommen. Kritisiert werden vor allem die Einschränkungen des Anwendungsbereiches, die Regelungen hinsichtlich "kurzzeitiger" und "kleinräumiger" Überschreitungen der Grenzwerte und die "völlig unzureichenden" Vorsorgeregelungen (z. B. BUND und ECOLOG-Institut); vergleiche hierzu Elektrosmog-Report 2(6), S. 5-8 (1996).

Bündnis 90/Die Grünen schreiben in ihrer Presseerklärung "Eine Elektrosmogverordnung in dieser Form hat gegenüber der jetzt für elektromagnetische Felder (EMF) noch geltenden DIN-Norm 0848 zudem den Nachteil, für alle Beteiligten rechtlich bindend zu sein, während die Unverbindlichkeit der DIN-Norm verhältnismäßig kritische Entscheidungen von Gerichten (z. B. die des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 30.12.94) auf dem Sektor des Elektrosmogs ermöglicht hat. Es ist zu befürchten, daß die den Bundesländern bisher zustehenden rechtlichen Spielräume bei der Regulierung der EMF (wie sie gegenwärtig z. B. in Hamburg oder Baden-Württemberg genutzt werden) verlorengehen, wenn der Bund jetzt einheitliche, aber nicht weit genug reichende Bestimmungen durchsetzen sollte."

Am 11. September wird der Bundesrat die Elektrosmog-Verordnung behandeln und ihr vermutlich zustimmen. Ein wichtiger Grund für die mögliche Zustimmung dürften die minimalen Kosten sein, die durch die Verordnung entstehen. Zudem wird der Spielraum der Bundesländer für weitergehende Regelungen als ausreichend groß betrachtet. Diese Einschätzung beruht auf der Begründung der Bundesregierung zu § 4 "Anforderungen zur Vorsorge". Dort heißt es: "§ 4 greift diese Hinweise (auf mögliche Effekte bei niedrigeren Feldstärken, die Red.) auf, indem er die zuständige Behörde in die Lage versetzt, bei Neuerrichtung oder wesentlicher Änderung von Niederfrequenzanlagen in der Nähe bestimmte Bereiche (Wohnbereiche, Bereiche für Kinder und Kranke) über § 3 hinausgehend die Anforderung zu stellen, daß die Werte nach § 3 Satz 1 (dies sind die IRPA-Werte, die Red.) auch in den Spitzen nicht überschritten werden dürfen. Dadurch kann ohne großen meß- und regelungstechnischen Aufwand im Regelfall zugleich eine wesentliche Verringerung auch des allgemeinen Feldstärke- und Flußdichteniveaus erreicht werden. Insbesondere ist bei Anwendung dieser Vorsorgeregelung in der Regel zu erwarten, daß die in der Praxis erreichten Dauerexpositionswerte des schwer abschirmbaren und daher in diesem Zusammenhang besonders relevanten Magnetfeldes noch unterhalb der von der Strahlenschutzkommission angegebenen unteren Grenze für eine sinnvolle Feldstärkeverminderung (10 µT bei 50 Hz, 30 µT bei 16 2/3 Hz) liegen oder sie zumindest nicht wesentlich überschreiten."

Ob hierdurch tatsächlich in der Regel eine Reduzierung auf 10 µT (50 Hz) zustande kommt, muß allerdings bezweifelt werden. Die durch die Begrenzung der Spitzenwerte erzielbare Reduzierung der Dauerexpositionswerte ist extrem abhängig von der Betriebsweise der betreffenden Anlage. Nur in Ausnahmefällen wird die in Aussicht gestellte Reduzierung um den Faktor 10 in der Tat realisiert werden.
 
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Bernhardt wird
neuer ICNIRP-Vorsitzender

Auf der 4. Jahrestagung der "Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung" (ICNIRP) im Mai 1996 wurde Prof. Dr. Jürgen H. Bernhardt vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zum neuen ICNIRP-Vorsitzenden für den Zeitraum 1996 bis 2000 gewählt. Er löst Dr. M. H. Repacholi ab, der die Leitung eines internationalen Projektes bei der Weltgesundheitsorganisation übernommen hat. Neuer stellvertretender Vorsitzender ist Dr. A. F. McKinlay, Abteilungsleiter im englischen Strahlenschutzamt NRPB. Rüdiger Matthes (BfS), seit 1993 wissenschaftlicher Sekretär der ICNIRP, wurde von der Kommission in seinem Amt bestätigt.

Auf der Jahrestagung wurden drei ständige Komitees eingerichtet: Epidemiologie (Vorsitz: Prof. A. Ahlbom, Schweden), Medizin und Biologie (Vorsitz: Dr. T. Tenforde, USA) und Physik und Technik (Vorsitz: Prof. M. Grandolfo, Italien).

Die 1992 gegründete ICNIRP ist eine wissenschaftliche Kommission mit derzeit 15 Mitgliedern aus 10 Ländern und kann als Schwesterorganisation der "Internationalen Strahlenschutzkommission" (ICRP) angesehen werden, die für den Strahlenschutz vor ionisierender ("radioaktiver") Strahlung zuständig ist.

Die Hauptaufgaben der ICNIRP im Bereich elektrischer und magnetischer Felder (EMF) sind:

Arbeitsschwerpunkte der ICNIRP für die nächste Zeit sind im EMF-Bereich die Überarbeitung der Grenzwertempfehlungen für nieder- und hochfrequente elektromagnetische Felder und die Zusammenarbeit mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im internationalen EMF-Projekt.

Die ICNIRP arbeitet eng zusammen mit der WHO, der Internationalen Arbeitsschutzorganisation (ILO) und der Europäischen Kommission. Sie wird finanziell u. a. unterstützt von der IRPA (Internationale Strahlenschutz-Assoziation), der Europäischen Union und dem Bundesumweltministerium.

Die Grenzwertempfehlungen der ICNIRP stellen zunehmend die wichtigste Grundlage für nationale EMF-Grenzwertregelungen dar, so auch für die deutsche "Verordnung über elektromagnetische Felder" (Elektrosmog-Report 2(6), S. 5-8 (1996)).

Quelle: Pressemitteilung des Bundesamtes für Strahlenschutz vom 3. 6. 1996.
 
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´Neue Feldberechnungs-Software

Die Software WinField zur Berechnung elektrischer und magnetischer Felder im Bereich der Energieversorgung (für MS-Windows) wurde vollständig überarbeitet und liegt nun in der Version V2.01 vor (vgl. Elektrosmog-Report 1(7), S. 8 (1995)). Neu implementiert wurde das "Planer-Module", welches folgende Funktionen aufweist:

Ebenfalls neu ist die Lite-Version WinField LT V1.0, die eine schnelle und komfortable Simulation von Freileitungen, Kabelgräben etc. ermöglicht.

Weiter Informationen und Bezug: FGEU, Yorckstr. 60, 10965 Berlin, Tel.: (030) 7869799, FAX: (030) 7869789.


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