Elektrosmog Report
Nr. 2 / 1. Jahrgang Mai 1995 
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Niederfrequente Magnetfelder
Erhöhtes Gehirnkrebsrisiko
bei Arbeitern in Energieversorgungsuntenehmen

Verschiedene Studien führten in der Vergangenheit zur Annahme, daß eine erhöhte Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern (EMF), wie sie vor allem in Elektroberufen auftreten kann, mit einer mäßigen, jedoch signifikanten Häufigkeitszunahme verschiedener Krebsarten, vor allem Leukämien und Gehirntumoren, assoziiert sei. David Savitz und Dana Loomis von der Universität von North Carolina fanden in einer umfangreichen Todesursachenstudie an Beschäftigten von Energieversorgungsunternehmen eine expositionsabhängige Rate an Todesfällen durch Gehirntumoren. Hingegen stellten sie keine Beeinflussung der Todesfälle durch Leukämien fest, mit Ausnahme bei Elektrikern, die langjährig in ihrem Beruf tätig waren.

In die retrospektive Studie wurden alle 138.905 Männer, die zwischen dem 1.1.1950 und dem 31.12.1986 mindestens 6 Monate ganztags in einer von fünf großen Stromversorgungsunternehmen von North Carolina beschäftigt waren, aufgenommen. Basierend auf umfangreichen Messungen elektromagnetischer Felder (EMF) wurden die Expositionen der Arbeiter abgeschätzt und 28 Belastungskategorien für die Beschäftigten gebildet. Insgesamt waren 20.733 Todesfälle aufgetreten.

Die Gesamtrate der Todesfälle und die Rate der Todesfälle durch Gehirntumoren stieg abhängig von Expositionsdauer und -umfang gegenüber EMF an. Eine Zunahme der Todesfälle durch Leukämien war nicht festzustellen mit Ausnahme bei Elektrikern, die mehr als 20 Jahre in ihrem Beruf tätig waren (relatives Risiko: 2,5). Das relative Risiko, an einem Hirntumor zu sterben, nahm demgegenüber expositionsabhängig zu und betrug in der höchstbelasteten Gruppe mehr als das zweieinhalbfache (relatives Risiko: 2,6) gegenüber der niedrigstbelasteten.

Nach Ansicht von Savitz und Loomitz unterstützen diese Ergebnisse im Gegensatz zu anderen Studien keinen Zusammenhang zwischen EMF und Leukämie-Rate. Die Forscher unterstreichen, daß das Krebsrisiko für die meisten Menschen durch elektromagnetische Felder vermutlich nur geringfügig beeinflußt wird.

Die Beziehung von Gehirntumoren und EMF ist in dieser jüngsten epidemiologischen Untersuchung stärker als in früheren Studien. Entsprechend beeindruckt zeigen sich verschiedene Forscher, die die potentiellen Gefahren elektromagnetischer Felder untersuchen. So hält Anders Ahlbom vom Karolinska-Institut in Stockholm die Ergebnisse für sehr zuverlässig. In Fachkreisen gilt die Savitz-Loomis-Studie als eine der sorgfältigsten der bis dato durchgeführten epidemiologischen EMF-Forschungsarbeiten. Es wird allerdings auch auf eine generelle Schwierigkeit umfangreicher retrospektiver epidemiologischer Untersuchungen hingewiesen, nämlich das Problem der exakten Erfassung des Expositionsausmaßes, das auch trotz intensiven Bemühens der Forscher mit Ungenauigkeiten und Unsicherheiten behaftet bleibe.

Eine Reihe von Epidemiologen sind nicht überrascht darüber, daß eine Todesursachenstudie keinen Zusammenhang zwischen Leukämie und EMF nachweist. Da ein Teil der Leukämien nicht zum Tode führe, halten sie Untersuchungen, die statt der Todesfälle die Erkrankungsraten berücksichtigen, in dieser Frage für zuverlässiger. So weist Brigitta Floderus (Solna, Schweden) daraufhin, daß bisher nur wenige Mortalitätsstudien einen Zusammenhang zwischen Leukämien und EMF nachweisen konnten, während Studien, denen die Erkrankungsraten zugrunde lagen, meistens eine Beziehung zwischen EMF und Leukämien feststellten. Gilles Thériault bemerkt, daß in der von ihm und seinen Mitarbeitern durchgeführten Studie wie bei Savitz-Loomis ebenfalls kein erhöhtes Leukämierisiko gefunden worden wäre, wenn sie nur die Gesamtheit der Leukämien betrachtet hätten. Sie ermittelten jedoch ein dreifach erhöhtes Risiko für ALL (akute lymphatische Leukämie) in der hochexponierten Gruppe.

Insgesamt handelt es sich bei der Savitz-Loomis-Studie um die vierte großangelegte Expositionsstudie mit detaillierter Erfassung der EMF-Belastung der letzten Jahre. 1992 fanden Floderus et al. (Schweden) eine Zunahme von CLL (chronisch lymphatischer Leukämie) und Gehirntumoren bei Arbeitern verschiedener Industriezweige. 1993 fanden Sahl et al. keine Beziehung zwischen Leukämie oder Gehirntumoren bei Arbeitern eines Energieversorgungsunternehmens in Südkalifornien. In einer kanadisch-französischen Studie fanden Thériault et al. (1994) eine Beziehung von EMF und verschiedenen Subtypen von Leukämien und einem Typ von Gehirntumoren.

Wie der EMF-Projektmanager von EPRI (Electric Power Research Institute) Stanley Sussman mitteilte, werden Sahl, Savitz und Thériault möglicherweise bald zusammenarbeiten, um Gründe für einige Inkonsistenzen zwischen ihren drei Studien zu untersuchen. EPRI unterstützt dieses Projekt.

Zusätzlich zu dieser Gemeinschaftsarbeit planen Savitz und Loomis eine weitere Auswertung der ihnen vorliegenden Daten, etwa hinsichtlich Prostatakarzinomen, Lungenkarzinomen und einer Reihe weiterer Erkrankungen.

[Zitierweise dieses Artikels: Erhöhtes Gehirnkrebsrisiko bei Arbeitern in Energieversorgungsuntenehmen. Elektrosmog-Report 1 (2), S. 5-6 (1995).]

Literatur:

  1. Savitz and Loomis find brain cancer risk for utility workers - link to leukemia inconclusive. Microwave News 15 (1), S. 1, 8-10(1995).
  2. Savitz, D., Loomis, D.: Magnetic field exposure in relation to leukemia and brain cancer mortality among electric utility workers. Am. J. Epidemiol. 141, S. 123-134 (1995).
  3. Floderus, B., et al.: Increased risk of leukemias and brain tumors in occupational exposure to magnetic fields. Lakartidningen 89, S. 4363-4366 (1992).
  4. Sahl, J., Kelsh, M., Greenland, S.: Cohort and nested case-control studies of hematopoetic cancer and brain cancer among electric utility workers. Epidemiology 4, S. 104-114 (1993).
  5. Thériault, G., et al.: Cancer risks associated with occupational exposure to magnetic fields among electric utility workers in Ontario and Quebec, Canada and France: 1970-1989. Am. J. Epidemiol. 139, 550-572 (1994).
 
 
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Elektromagnetische Hypersensitivität I
Kongresse in Graz und Kopenhagen zur elektromagnetischen
Hypersensitivität

Die Begriffe "Elektrosensibilität" bzw. "elektromag-netische Hypersensitivität" beschreiben das Phänomen, daß bestimmte Menschen ungewöhnlich starke Reaktionen bereits auf schwache elektromagnetische Felder zeigen. Diese sollen sich in zum Teil erheblichen Beeinträchtigungen von Wohlbefinden und Gesundheit äußern. Das Thema wird sehr kontrovers diskutiert und ist stark mit Emotionen aufgeladen. Die Angaben über den Anteil von Elektrosensiblen an der Gesamtbevölkerung von Industrieländern schwanken zwischen 2 Prozent mit steigender Tendenz und seltenen Einzelfällen. Im September 1994 fand in Graz/Österreich ein zweitägiger internationaler Kongreß zum Thema statt.

Die etwa 20 Vorträge und die verschiedenen Diskussionsrunden beschäftigten sich vor allem mit Grundsatzfragen ("Was ist elektromagnetische Hypersensitivität?" etc.), mit den Ergebnissen von Provokationsstudien und mit Untersuchungen über biologische Effekte elektromagnetischer Exposition.

N. Leitgeb (Österreich) stellte die Frage nach den Faktoren, die Elektrohypersensitivität beeinflussen (Konditionierung, Streß, Stimmung, Phobien, flackernde Lichtquellen) und dem Ort der Wahrnehmung elektromagnetischer Felder. Findet diese auf der Haut oder in tieferen Gewebeschichten statt? Nach seinen Untersuchungen stufen sich mehr Frauen als Männer als hypersensibel ein. Er führte Doppelblind-Tests zur Ermittlung der Wahrnehmungsschwelle mit Stromstärken zwischen 0 und 900 A in 100 A-Schritten durch. Die Sensitivitätsschwelle korrelierte bei Frauen besser mit ihrer Selbsteinstufung als bei Männern.

C. Smith (Großbritannien) stellte bei seinen Untersuchungen fest, daß Personen, bei denen eine Überempfindlichkeit (Allergie) gegenüber chemischen Substanzen besteht, auch häufiger empfindlich gegenüber elektromagnetischen Feldern reagierten. Er konnte individuelle Reaktionsfrequenzen feststellen. Manchmal waren Zusammenhänge mit beruflicher Exposition erkennbar, etwa bei Seeleuten, die bei Provokationstests auf die Frequenz des Schiffsradars reagierten, dem sie alltäglich ausgesetzt waren. Er schätzte den Anteil Elektrosensibler auf 0,1-1% der Gesamtbevölkerung.

H. Trzaska (Polen) berichtete über die Umsiedlung eines Dorfes wegen eines Mittelwellensenders mit einer Feldstärke von 5 kV/m. Er verwies zudem auf ein Forschungsprojekt, das klären soll, wie häufig Phobien (exzessive Angstreaktionen) hinter einer vermeintlichen Elektrosensibilität stecken.

J. Reißenweber (BRD) beschrieb die Vorgehensweise bei Beratungen in der Forschungsstelle für Elektropathologie der Universität Witten-Herdecke und stellte die psychologischen, soziologischen und politischen Aspekte des Themas in den Mittelpunkt. Interessant war etwa, daß die Nachfragehäufigkeit aus ländlichen Gebieten vergleichsweise größer als aus Großstädten war. Dies wurde auf die bessere Technikgewöhnung und -akzeptanz von Städtern zurückgeführt.

A. Weinberg (Schweden) berichtete von Provokationstests zur Simulation von Bildschirmarbeitsfrequenzen. Probanden wurden in unregelmäßigen Abständen einem elektrischen bzw. magnetischen Feld ausgesetzt und mußten bei vermeintlicher Empfindung einen Knopf drücken. Die Reproduzierbarkeit war im allgemeinen schlecht. Bei sensitiven Personen zeigte sich häufiger im Verlauf des Versuchs ein Unterschied in der Gesichtstemperatur zwischen linker und rechter Gesichtshälfte. Dies wurde als Hinweis auf Instabilitäten des vegetativen Nervensystems interpretiert.

Unter den anwesenden Forschern herrschte der Grundtenor vor, daß man erst einen Anfang gemacht habe und noch erheblicher Forschungsbedarf bestehe. Mehrere Teilnehmer berichteten über laufende Projekte. Der nächste größere Kongreß zum Thema Elektrosensibilität findet vom 22.-23. Mai 1995 an der Universität Kopenhagen/Dänemark statt.

Quelle: Notizen zu den Vorträgen von Ute Boikat, Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Hamburg, persönliche Mitteilung.
 
 
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Elektromagnetische Hypersensitivität II

Praktische Lösungen für Elektro-
sensible in einem schwedischen
Großunternehmen

Als Ende der achtziger Jahre einige Beschäftigte des schwedischen Telekommunikationsunternehmens Ellemtel über uncharakteristische Beschwerden wie Hautbrennen, Kopfschmerzen, Unwohlsein, Übelkeit und Müdigkeit klagten, waren einige der Ansicht, daß diese Symptome ursächlich auf eine hohe Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern (EMF) zurückzuführen seien, andere machten psychologische Gründe verantwortlich.

Trotz der unklaren Forschungslage zum Thema nahm das Management des Unternehmens die Beschwerden ernst und versuchte, individuelle Lösungsmöglichkeiten für die betroffenen Mitarbeiter zu entwickeln. Alle 27 zwischen 1988 und 1990 Betroffene (von ca. 1000 Beschäftigten), deren Zahl später auf 49 stieg, gehen heute wieder einer sinnvollen Tätigkeit im Unternehmen nach. Ellemtel ging von der Annahme aus, daß elektrische Hypersensitivität durch verschiedene Faktoren ausgelöst bzw. verstärkt wird, durch physikalische, chemische und psychosoziale Faktoren im Umfeld des jeweils Betroffenen und durch die Persönlichkeit des Betroffenen selbst.

Die Stärke der 50-Hz-Magnetfelder wurde in vielen Arbeitsbereichen auf unter 0,2 µT und die elektrischen Felder auf unter 20 V/m reduziert. Für besonders sensible Personen wurden zusätzliche Abschirmungen erprobt. So wurde ein großer Arbeitsraum mit mehrschichtiger Kupferumantelung gebaut, in dem das magnetische Feld auf unter 0,02 µT reduziert werden konnte. Zusätzlich wurden Computermonitore mit sehr niedrigen EMF-Emissionen entwickelt und die Abschirmungen elektrischer Leitungen verbessert. Von den 49 betroffenen Elektrosensiblen waren Ende 1992 35% beschwerdefrei, 59% verzeichneten eine Besserung und 6% wiesen keine Veränderung ihrer Symptomatik auf.

Quelle: Swedish firm resolves hypersensitivity cases. Microwave News 15 (1), (1995).
 
 
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Urteil zu Mobilfunkanlagen

Hessischer Verwaltungsgerichtshof fordert 10-fache Sicherheitsabstände für Basisstationen

In einem Beschluß vom 30.12.1994 (Aktenzeichen 3 TH 525/94, 3 TH 177/ 94 und 4 TH 2064/94) nimmt der hessische Verwaltungsgerichtshof nach Auswertung des aktuellen Forschungsstandes zu den Gefahren von Mobilfunkanlagen Stellung:

"Nach dem derzeitigen Kenntnisstand sind schädliche Umwelteinwirkungen durch den Betrieb des Mobilfunks nicht festzustellen und nicht auszuschließen. Angesichts verschiedener, teilweise angezweifelter biologischer Phänomene wird im Verfahren eines Nachbarn zu Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes die Entscheidung in der Hauptsache als offen angesehen.

Bei der Interessenabwägung erscheint als Vorsorge vor Gesundheitsrisiken im athermischen Bereich eine Erhöhung des vom Bundesamt für Post und Telekommunikation ermittelten Sicherheitsabstands für das C- und D-Netz um den Faktor 10 angemessen."

Im ersten Fall (3 TH 525/94) wird vom Bundesamt ein Sicherheitsabstand von 2,55 m als ausreichend betrachtet, während der Verwaltungsgerichtshof "unter Vorsorgegesichtspunkten ... einen Gesamtschutzabstand von 25,55 m" fordert. In den beiden anderen Fällen ergeben sich entsprechend Gesamtschutzabstände von bis zu 50 m. Damit wäre die heute gängige Praxis, Basisstationen auf die Dächer mehrstöckiger Wohnhäusern zu installieren, nicht mehr möglich. Die Sender von Basisstationen müßten vielmehr auf separaten, entsprechend hohen Masten angebracht werden, wodurch beträchtliche Zusatzkosten entstünden.

In seiner Begründung schreibt der Gerichtshof, daß nach einhelliger Auffassung der Experten noch hoher Forschungsbedarf bestehe, um die in der wissenschaftlichen Literatur mitgeteilten Effekte in ihrer gesamten biologischen Relevanz bewerten zu können. Kritisiert wird in diesem Zusammenhang, daß der aktuelle Entwurf der "DIN VDE 0848 Teil 2" athermische biologische Wirkungen nur am Rande und gepulste Strahlung überhaupt nicht einbezieht.

Dem Gerichtshof ging es darum, "bei einem - allerdings hinreichend verifizierten - Gefahrenverdacht, den möglichen Eintritt eines Schadens durch vernünftige Sicherheitsvorkehrungen beim Betrieb der Technologie zu vermeiden. Dabei erweisen sich Sicherheitszuschläge auf Grenzwerte als eine mögliche Strategie zur rechtlichen Bewältigung von Ungewißheiten über die Möglichkeit von Schädigungen."

Bezüglich der Errichtung von Basisstationen urteilt das Gericht ferner: "Die bauaufsichtliche Zustimmung (§ 107 HBO 1990) ist ein Verwaltungsakt mit Doppelwirkung im Sinne der §§ 80 Abs. 1, 80a VwGO. Die Bauvorlagenpflicht gemäß § 4 Abs. 2 BauVorlVO 1977 und die Verpflichtung zur immissionsschutzrechtlichen Prüfung begründen keinen verfahrensrechtlichen Drittschutz. Eine parlamentarische Leitentscheidung ist für die Einführung des Mobilfunks nicht erforderlich."

Gerd Friedrich, Geschäftsführer der Forschungsgemeinschaft Funk e.V., hält in einer Stellungnahme die bisherigen Sicherheitsabstände für ausreichend, zumal das Gericht keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse habe vorlegen können. "Weiterhin liegt der Berechnung des Gerichtes, in der aus dem Faktor 10 in den SAR-Werten auf einen Faktor 10 bei den Sicherheitsabständen gefolgert wird, ein eindeutiger Rechenfehler zugrunde, .... Daraus ergibt sich der 3-fache Sicherheitsabstand bei einer Reduktion der SAR-Werte auf ein Zehntel."

Für einen der Kläger, Hartmut Pächer von der Bürgerinitiative Mobil-/ Richtfunk e.V., bedeutet der Beschluß einen Teilerfolg. "Der D2-Sender darf zwar weitersenden (da auch der vom Gericht geforderte 10-fach größere Abstand eingehalten wird, die Redaktion ), aber der Sicherheitsabstand zu meinem Haus ist erheblich geschrumpft. Ich bin sicher, daß es uns gelingt, den Sender im Hauptsacheverfahren stillzulegen." Er und der Hessische Landesverband gegen Elektrosmog raten allen Anliegern bis zu einem Abstand von 50 m von Mobilfunksendern umgehend die Genehmigungsbehörden über den Beschluß des VGH zu informieren und den Sicherheitsabstand überprüfen zu lassen.
 
 

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Kurznachrichten

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Warnung vor Mobiltelefonen

Das Bundesgesundheitsministerium hat empfohlen, Mobiltelefone (Handies) in kritischen Bereichen von Kliniken, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen zu verbieten. Besonders in Operationssälen, Intensivstationen, in Herzkatheterbereichen und Analysenlabors sollte auf Handies verzichtet werden.

Das BMG warnt vor Gefahren für Patienten, da Mobiltelefone die Funktion elektronisch gesteuerter Medizingeräte beeinträchtigen könnten. So seien unter anderem Störungen an Herzschrittmachern, Arzneimittel- und Infusionspumpen, Dialyse- und Beatmungsgeräten sowie Patientenüberwachungssystemen bekannt geworden.

Das Ministerium rät zudem Trägern von Herzschrittmachern, ein Mobiltelefon nicht am Körper zu tragen. Nicht betroffen von der Warnung sind schnurlose Telefonapparate.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 14, 7. April 1995, S. C-634.
 
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Emissionskataster der niederfrequenten Feldexposition in Berlin

Erstmalig wird in Deutschland die niederfrequente elektrische und magnetische Exposition in Teilgebieten einer Stadt erfaßt und ein flächendeckendes Kataster aufgestellt. Berlin eignet sich aufgrund seiner hohen Bevölkerungsdichte und seines ausgedehnten öffentlichen Verkehrsnetzes, zu dem in Zukunft auch die Magnetschwebebahn zählen wird, besonders für dieses Projekt.

Untersucht werden vier Berliner Stadtbezirke mit unterschiedlichen Nutzungen, Neubaugebiete mit Nähe zu Hochspannungstrassen und Bahnstrecken, der Citybereich mit hoher Stromdichte und ein Industrie- und Gewerbegebiet. Ziele des Projektes sind:

Das Projekt wird durchgeführt von den Berliner Firmen Forschungsgemeinschaft für Energie und Umwelttechnologie - FGEU mbH und GWA UmweltConcept GmbH. Die Studie, in die 30 ABM-Fachkräfte einbezogen sind, wird finanziell durch Förderprogramme des Senats Berlin und der Arbeitsämter getragen. Erste Zwischenergebnisse werden Mitte 1995 erwartet.

Quelle: Koffke, K., Frohn, O. , Stenzel, E. , Plotzke, O. (FGEU): Feldexposition im Stadtgebiet Berlin. EMC Journal 6 (1), S. 70-72 (1995).
 
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Keine Verabschiedung neuer
Grenzwerte in Schweden

Schweden gilt als Vorreiter bei der Begrenzung öffentlicher Exposition durch elektrische und magnetische Felder. Schwedische Stromversorgungsunternehmen halten aus gesundheitlicher (und finanzieller) Vorsorge freiwillig Mindestabstände zwischen Bebauung und neuen Trassen ein. In Ballungszentren liegen diese Mindestabstände bei 30 bis 50 m, in Randgebieten der Städte bei 75 m und im dünnbesiedelten Norden bei bis zu 200 m. Ebenso gibt es seit 1990 Empfehlungen beim Neubau von Schulen, Kindertagesstätten, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen solche Entfernungen von Hochspannungstrassen einzuhalten, daß die von Freileitungen erzeugten Magnetfelder nicht mehr als 0,2-0,3 T betragen.

Das schwedische "National Electrical Safety Board" (NESB) begann im Auftrag der schwedischen Regierung im September 1992 mit der Konzeption von verbindlichen Expositionsgrenzwerten, nachdem epidemiologische Studien Korrelationen zwischen Krebsrisiko und Hochspannungstrassen festgestellt hatten. Im Rahmen der Grenzwertfestlegung wurde untersucht, welche Kosten zu erwarten sind, wenn Grenzwerte von 0,2, 0,5 bzw. 1 µT verabschiedet und auf bestehende Trassen angewandt würden. Auf Grundlage der Ergebnisse wurde bereits im Januar 1994 verlautbart, daß vermutlich keine strengen Grenzwerte empfohlen werden könnten.

Der endgültige Bericht des NESB wurde im November 1994 veröffentlicht. In ihm gibt das NESB seine Entscheidung bekannt, in nächster Zukunft keine neuen Expositionsgrenzwerte zur Verabschiedung vorzuschlagen. Die bisherigen Befunde über die gesundheitlichen Auswirkungen schwacher elektrischer und magnetischer Felder stellten keine ausreichende Basis dar, um die Modifizierung bestehender Versorgungsleitungen und damit verbundene Kosten zu rechtfertigen.

Dennoch wird ausdrücklich betont, aus gesundheitlicher Vorsorge bei neuen Hochspannungstrassen und neuen Wohngebäuden, Schulen und Kindergärten bisherige Empfehlungen weiterhin zu beachten - soweit dies zu vertretbaren Kosten möglich sei. Auch die schwedischen Versorgungsunternehmen wollen ihre Bemühungen fortsetzen, Hochspannungstrassen, Masten und andere elektrische Versorgungsanlagen in Hinblick auf Feldminimierung zu optimieren.

Quelle: Swedish Magnetic Field Limits Put on Indefinite Hold. Microwave News 15 (1), S. 5 (1995).
 
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Klage gegen US-Stromversorgungsunternehmen wegen tödlichen Gehirntumors

Laut Klage vor dem Kalifornischen Oberen Gerichtshof sind die Hochspannungsleitungen des kalifornischen Stromversorgers Pacific Gas & Electric (PG & E) Co. für den tödlichen Gehirntumor des Arbeiters Mark W. Callan verantwortlich. Callan starb im Februar 1994 im Alter von 41 Jahren. Er hatte 15 Jahre für PG & E gearbeitet und war beruflich bedingt häufig hohen Belastungen durch Hochspannungsleitungen, Verteiler, Transformatoren und ähnlichen Anlagen ausgesetzt.

Die Anklageschrift sagt, "PG & E wußte oder sollte gewußt haben, daß hohe Belastungen durch elektromagnetische Felder (EMF) eine potentielle Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen und daß es Studien gibt, die EMF mit gesundheitlichen Schäden, darunter auch Krebs, in Verbindung bringen". Der Rechtsanwalt der Anklage fügte hinzu, daß es in diesem Fall genügend wissenschaftliche Evidenz gäbe, um die berufliche Belastung durch EMF für Mr. Callan's tödlichen Gehirntumor verantwortlich zu machen. Weiter sagte er, daß es beunruhigend sei zu wissen, daß andere Arbeiter weiterhin und über längere Zeiträume ähnlichen Belastungen ausgesetzt seien, ohne über die Gefahr informiert zu sein.

Quelle: EMF caused fatal brain cancer in worker exposed to power lines, california suit says. Toxics Law Reporter vom 15.2.95, S. 988 .

Richtigstellung:

Die in Heft 1 (1) vom April 1995 auf Seite 7 im Kasten getätigte Aussage bzgl. einer Überschreitung der SAR-Grenzwerte durch Mobiltelefone gilt lediglich für handelsübliche, analoge Mobiltelefone in der Schweiz. Die D-Netz-Mobiltelefone unterschreiten hingegen die offiziellen SAR-Grenzwerte.


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Layout: Datadiwan eMail: webmeister@datadiwan.de